EQS-Ad-hoc: HPI AG / Schlagwort(e): Sonstiges HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung nebst Zinsen eines Darlehens bis zum 15. Mai 2024 gewährt Da die Gesellschaft nicht in der Lage ist, die am 31. März 2024 fälligen Verpflichtungen aus dem Darlehen zu erfüllen und zur Abwendung der Insolvenz hat die Gesellschaft den Darlehensgeber u. a. um Zustimmung zur Laufzeitverlängerung um 18 Monate sowie zur Kapitalisierung der Zinsen gebeten. Auf Basis der vorliegenden Informationen konnte der Darlehensgeber den Vorschlägen der Gesellschaft bislang nicht zustimmen. Die Stundung der am 31. März 2024 fälligen Rückzahlung nebst Zinsen bis zum 15. Mai 2024 soll es der Gesellschaft ermöglichen, dem Darlehensgeber alle für eine Entscheidung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Die HPI AG ist bestrebt, dem Darlehensgeber alle erforderlichen Unterlagen im benötigten Umfang zur Verfügung zu stellen und wird den Kapitalmarkt zeitnah über die weiteren Schritte informieren. Artur Piotr Jedrzejewski ISIN: DE000A0JCY37 Ende der Insiderinformation
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1882927 17.04.2024 CET/CEST
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