Tipp: Investor-Alerts aktivieren
Lassen Sie sich bei neuen Publikationen informieren
Tipp: AI-Factsheet

Corporate News meets AI! 
Analyse der Inhalte und Zusammenfassung

EN GIF 300X250

NFON AG · ISIN: DE000A0N4N52 · EQS - Unternehmens-News (52 Veröffentlichungen)
Relevanz: Deutschland · Primärmarkt: Deutschland · EQS NID: 1889577
25 April 2024 04:12PM

Bevorstehende Verschmelzung der Deutsche Telefon Standard GmbH mit der NFON AG gem. § 62 Abs. 4 S. 4, Abs. 3 S. 2 UmwG


EQS-News: NFON AG / Schlagwort(e): Sonstiges
NFON AG: Bevorstehende Verschmelzung der Deutsche Telefon Standard GmbH mit der NFON AG gem. § 62 Abs. 4 S. 4, Abs. 3 S. 2 UmwG

25.04.2024 / 16:12 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Gesellschaftsbekanntmachung

der

NFON AG

über die bevorstehende Verschmelzung der Deutsche Telefon Standard GmbH mit der NFON AG gem. § 62 Abs. 4 S. 4, Abs. 3 S. 2 UmwG

vom 25. April 2024

Die NFON AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme das Vermögen der Deutsche Telefon Standard GmbH, ihrer 100-prozentigen Tochter-Gesellschaft mit Sitz in Mainz, als Ganzes ohne deren Abwicklung zu übernehmen, § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 46 ff. UmwG.

Da die NFON AG als übernehmende Gesellschaft das Stammkapital der Deutsche Telefon Standard GmbH vollständig hält, ist gemäß § 62 Abs. 1 UmwG weder ein Beschluss der Hauptversammlung der NFON AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag noch gemäß § 62 Abs. 4 UmwG eine Gesellschafterversammlung der Deutsche Telefon Standard GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag erforderlich.

Aus dem gleichen Grund sind ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht nicht erforderlich, § 8 Abs. 3 Nr. 1 lit. a) i.V.m § 9 Abs. 2 und § 12 Abs. 3 UmwG.

Aktionäre der NFON AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der NFON AG erreichen, können jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 S 1, Abs. 3 S. 3 UmwG). Ein Einberufungsverlangen ist binnen eines Monats ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Mitteilung schriftlich an die NFON AG (Vorstand) zu richten. Die Satzung der NFON AG enthält keine abweichenden Festlegungen.

Ab dem 25. April 2024 sind für die Dauer eines Monats auf der Internetseite der NFON AG der Entwurf des Verschmelzungsvertrages sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der NFON AG zugänglich.

München, 25. April 2024

NFON AG

Der Vorstand



25.04.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: NFON AG
Zielstattstr. 36
81379 München
Deutschland
Telefon: +49 89 453 00 0
E-Mail: ir-info@nfon.com
Internet: https://corporate.nfon.com
ISIN: DE000A0N4N52
WKN: A0N4N5
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1889577

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1889577  25.04.2024 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1889577&application_name=news&site_id=boersengefluester~~~ace3d64b-2049-452a-8d18-fbc8044c4b5f
Visuelle Wertentwicklung / Kursverlauf · NFON AG
Smarte Analyse- und Recherchewerkzeuge finden Sie hier.

Diese Publikation wurde von unserem Content-Partner EQS3 bereitgestellt.

EQS Newswire
via EQS - Newsfeed
EQS Group AG ©2024
(DGAP)
Kontakt:
Karlstraße 47 D-80333 München
+49 (0) 89 444 430-000

 

SMART * AD
EN GIF 970X250

P R O D U C T   S U G G E S T I O N S

Die hier dargestellten Informationen wurden von unserem Content-Partner EQS-Group bereitgestellt. Urheber4 der Nachricht ist der jeweilige Emittent, das die Nachricht betreffende Unternehmen, ein Publikationsdienstleister (Presse- oder Informationsagentur), welche(r) den Distributionsservice3 der EQS nutzt, um Unternehmensnachrichten an Aktionäre, Investoren, Anleger oder Interessenten zu übermitteln. Die Originalpublikationen sowie weitere Unternehmensrelevante Informationen finden Sie auf eqs-news.com. 


Die Informationsangebote die Sie abrufen können, stellen keine Anlageberatung dar. Die Vorstellung unserer Kooperationspartner, bei denen die Umsetzung von Anlageentscheidungen je nach individuellem Risikoprofil möglich wäre, liegt allein im Ermessen desjenigen, der den Service in Anspruch nimmt. Wir stellen ausschließlich Unternehmen vor, von denen wir überzeugt sind, dass Leistungsangebot und Kundenservice anspruchsvollen Anlegern gerecht werden.

Sollten Sie Hebelprodukte in Erwägung ziehen, machen Sie sich zuvor mit den typischen Eigenschaften der Finanzinstrumente vertraut. Nehmen Sie sich die Zeit, den Risikogehalt der geplanten Investition m Vorfeld einer Anlageentscheidung zu bestimmen. Bedenken Sie, dass bei Hebelprodukten auch ein Totalverlust nicht ausgeschlossen werden kann. 

Für Einsteiger in die Materie bieten wir sowohl in der Weiterbildungs- als auch in der Tools-Sektion verschiedene Möglichkeiten an, über die Sie theoretische Kenntnisse und praxisnahe Erfahrungen trainieren und somit Ihre Fertigkeiten verbessern können. Das Angebot reicht von der Teilnahme an Webinaren bis hin zum persönlichen Mentoring. Der Bereich wird kontinuierlich erweitert.


1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren. 

Die genannten Finanzprodukte sind mit hohen Risiken und Schließen die Möglichkeit eines Totalverlustes nicht aus.

3 Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

4 Vom Urheberrecht erfasst sind Bild-, Logo-, Markenrechte sowie über die News übermitteltes Bildmaterial. Für in die Nachrichten eingebettete Inhalte Dritter, Verlinkungen zu externen Seiten oder Dokumenten ist der Ersteller der Publikation verantwortlich.