DGAP-Ad-hoc: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Übernahmeangebot/Delisting Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 DEAG plant Delisting: Delisting-Übernahmeangebot vereinbart Berlin, 11. Januar 2021 - Die DEAG Deutsche Entertainment AG ("DEAG" oder die "Gesellschaft"), ISIN: DE000A0Z23G6, Ticker-Symbol: LOUD) plant den Rückzug von der Börse ("Delisting"). Hierfür hat der Vorstand der DEAG um Prof. Peter Schwenkow heute mit der größten Einzelaktionärin der DEAG, Apeiron Investment Group Ltd. ("Apeiron") und deren Bietergesellschaft (Musai Capital Ltd., "Bieterin"), die Durchführung eines öffentlichen Delisting-Übernahmeangebots als Voraussetzung für das Delisting vereinbart. Im Zuge des geplanten Delisting ist es beabsichtigt, die Rechtsform der Aktiengesellschaft der DEAG beizubehalten. Auch werden sämtliche Vorstandsmitglieder die Gesellschaft auf dem weiteren Wachstumskurs begleiten. Weiterhin sollen alle bestehenden Verträge mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Dienstleistern und Künstlerinnen und Künstlern vollumfänglich bestehen bleiben. Der Rückzug aus dem regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse setzt ein vorheriges öffentliches Delisting-Übernahmeangebot an die Aktionäre der DEAG voraus, sodass alle Aktionärinnen und Aktionäre ihre Aktien vor der Einstellung der Börsennotierung noch veräußern können. Die Bieterin hat gemäß der geschlossenen Vereinbarung heute ein solches Angebot mit einem Barangebotspreis, berechnet gemäß der gesetzlich für ein Delisting-Übernahmeangebot geforderten volumengewichteten Durchschnittskurse der letzten drei und der letzten sechs Monate, angekündigt. Nach Berechnung der Bieterin liegt dieser Preis derzeit bei EUR 3,07 pro DEAG-Aktie. Der endgültige Preis wird von der Bieterin nach Bestätigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage veröffentlicht werden. Als Delisting-Übernahmeangebot wird das Angebot nicht unter Bedingungen stehen. Apeiron sowie weitere bestehende Aktionäre der Gesellschaft haben sich überdies auf die Eckpunkte einer Aktionärsvereinbarung geeinigt. Auf Grundlage der Aktionärsvereinbarung werden sie, den erfolgreichen Abschluss der Transaktion vorausgesetzt, die DEAG gemeinsam kontrollieren. Apeiron und die Bieterin haben in der Vereinbarung mit der DEAG außerdem die Unterstützung der weiteren Wachstumsstrategie der Gesellschaft nach Beendigung der Börsennotierung zugesichert. Mitteilende Person: Prof. Peter Schwenkow, Vorstandsvorsitzender
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