DGAP-Ad-hoc: freenet AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 freenet AG beschließt Aktienrückkaufprogramm für bis zu 100 Mio. EUR Damit macht die freenet AG von der durch die ordentliche Hauptversammlung am 27. Mai 2020 erteilten Ermächtigung Gebrauch, wonach bis zum 26. Mai 2025 Aktien im Umfang von bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bzw., falls dieser Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zurückgekauft werden dürfen. Von der Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft hält aktuell 50.000 eigene Aktien (ca. 0,04 Prozent des Grundkapitals). Die zurückgekauften Aktien sollen unter Herabsetzung des Grundkapitals eingezogen werden. Der Aktienrückkauf wird nach den Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission durchgeführt. Weitere Einzelheiten werden vor Beginn des Aktienrückkaufprogramms veröffentlicht werden. Die freenet AG behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit einzustellen. ********************************************* Kontakt: freenet Group
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1125653 31.08.2020 CET/CEST
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