EQS-Ad-hoc: KPS AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung KPS AG beschließt Barkapitalerhöhung um bis zu EUR 3.741.200,00 im Wege der Privatplatzierung Der Vorstand der KPS AG („Gesellschaft“) hat am 7. März 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie der Gesellschaft (“Neue Aktien”) unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals und unter vereinfachtem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach §§ 203 Abs. 1 und Abs. 2 i.V.m. 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu erhöhen (“Kapitalerhöhung”). Durch die Kapitalerhöhung soll das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 37.412.100,00 um bis zu EUR 3.741.200,00 auf bis zu EUR 41.153.300,00 durch Ausgabe von bis zu 3.741.200 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft erhöht werden. Die Neuen Aktien werden ab dem 1. Oktober 2023 gewinnberechtigt sein. Der Ausgabebetrag je neue Aktie beträgt EUR 1,15. Die Kapitalerhöhung dient zur Stärkung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft. Die Ausgabe der Neuen Aktien erfolgt im Wege der Privatplatzierung an ausgewählte Investoren. Die Neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen und in die Notierung der bestehenden Aktien der Gesellschaft einbezogen werden. Der voraussichtliche Bruttoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung wird sich bei vollständiger Platzierung der Neuen Aktien auf rund EUR 4.302.380,00 belaufen. NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN SOWIE JEGLICHEN ANDEREN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE RECHTSWIDRIG IST. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE NACHFOLGENDEN HINWEISE. Dieses Dokument und die hierin enthaltenen Informationen dienen nur zu Informationszwecken und stellen keinen Prospekt oder ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika („USA“) oder in einer anderen Rechtsordnung dar. Diese Veröffentlichung darf nicht in den USA, Australien, Kanada oder Japan verbreitet, veröffentlicht oder weitergeben werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den USA ohne Registrierung oder Befreiung von der Registrierung nach dem US-amerikanischen Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) weder angeboten noch verkauft werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act oder den geltenden Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada oder Japan registriert. Es wird kein öffentliches Angebot für Aktien der Gesellschaft geben. Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die in den Besitz von Dokumenten oder anderen Informationen gelangen, auf die hierin Bezug genommen wird, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese einhalten. Die Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.
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