EQS-Ad-hoc: SPORTTOTAL AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung SPORTTOTAL AG beschließt eine 10%-Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital Köln, 23. Januar 2024. Der Vorstand der SPORTTOTAL AG (ISIN DE000A1EMG56 / WKN A1EMG5) (“Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von gegenwärtig EUR 30.945.797,00 um bis zu EUR 3.094.579,00 auf bis zu EUR 34.040.376,00 durch Ausgabe von bis zu 3.094.579 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 und mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2023 (“Neue Aktien“), gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des vorhandenen genehmigten Kapitals 2022/I gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft zu erhöhen (“10%-Kapitalerhöhung“). Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft wurde nach Maßgabe von § 4 Abs. 3 Unterabs. 2 (3. Unterpunkt) der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes ausgeschlossen. Sämtliche Neue Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 ausgegeben und zum Ausgabepreis von EUR 1,00 gezeichnet. Die Neuen Aktien sollen zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) zugelassen und in die Notierung der bestehenden Aktien der Gesellschaft einbezogen werden. Aus der 10%-Kapitalerhöhung wird der Gesellschaft ein Bruttoemissionserlös von EUR 3.094.579,00 zufließen. Die Gesellschaft beabsichtigt, die erwarteten Nettoerlöse aus der 10%-Kapitalerhöhung insbesondere zur Expansion des auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierenden Streaming-Geschäfts für Live-Sport-Events zu verwenden. Kontakt SPORTTOTAL AG Ende der Insiderinformation
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1820741 23.01.2024 CET/CEST
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