DGAP-Ad-hoc: MPC Münchmeyer Petersen Capital AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION GEMÄß ARTIKEL 17 MAR MPC Münchmeyer Petersen Capital AG plant bezugsrechtslose Barkapitalerhöhung In einem Private Placement, das sich an institutionelle Investoren richtete, hat MPC Energy Solutions im Vorfeld ihrer Notierung am Euronext Growth Segment der Osloer Börse insgesamt NOK 850 Mio. (USD 100 Mio.) eingeworben. Die MPC Capital AG wird sich im Rahmen ihrer Co-Investment-Strategie an der MPC Energy Solutions beteiligen. Die Gesellschaft beabsichtigt, rund EUR 4 Mio. des in bar zu zahlenden Anteils des Co-Investments in Höhe von USD 10 Mio. über eine bezugsrechtslose Kapitalerhöhung zu refinanzieren. Die erfolgreiche Platzierung der neuen Aktien im Rahmen eines Private Placements wird durch die Hauptaktionärin der MPC Capital AG, die MPC Group, garantiert. MPC Energy Solutions wird Projekte für die erneuerbare Energieerzeugung entwickeln und in diese investieren. Die Projekte werden PV- und Windparks, Energiespeicherung, Kraft-Wärme-Kopplung sowie andere Infrastrukturen, die zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen beitragen, umfassen. Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot oder eine solche Aufforderung gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.
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1159133 07.01.2021 CET/CEST
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