EQS-Ad-hoc: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG / Schlagwort(e): Delisting NICHT ZUR WEITERLEITUNG ODER VERBREITUNG, WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERLEITUNG ODER VERBREITUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER AD-HOC MITTEILUNG. Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR) WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Delisting der WCM-Aktien beabsichtigt, öffentliches Delisting-Erwerbsangebot durch Hauptaktionärin angekündigt Berlin, Deutschland, 10. Oktober 2024 – Der Vorstand der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft“) (ISIN DE000A1X3X33 / WKN A1X3X3) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, in Abstimmung mit der TLG IMMOBILIEN AG ("TLG"), die ca. 98,05 % der Aktien der Gesellschaft („WCM-Aktien“) hält, ein Delisting der WCM-Aktien durchzuführen und hierzu zu gegebener Zeit nach Veröffentlichung eines Delisting-Erwerbsangebots durch die TLG jeweils einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard), der Börse Hamburg und der Börse Stuttgart (zusammen die „Relevanten Börsen“) zu stellen. Zu diesem Zweck hat die WCM heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats mit der TLG eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen. Im Rahmen der Delisting-Vereinbarung hat sich die TLG verpflichtet, den Aktionären der WCM anzubieten, ihre Aktien gegen eine Geldleistung in Höhe von EUR 2,01 je WCM-Aktie, vorbehaltlich der Bestimmung des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, zu erwerben. Vorstand und Aufsichtsrat sind bei einer Abwägung der Gesamtumstände der Auffassung, dass der Abschluss der Delisting-Vereinbarung im Interesse des Unternehmens liegt. Dies beruht darauf, dass seit dem Vollzug des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der TLG im September 2017 der öffentliche Aktienmarkt als Finanzierungsoption für die WCM weniger sinnvoll ist. Der Streubesitz hat sich auf ca. 1,95 % reduziert. Vorstand und Aufsichtsrat werden zum Delisting-Erwerbsangebot der TLG eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben. Über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien werden jeweils die Geschäftsführungen der Relevanten Börsen entscheiden. Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Zulassung werden die WCM-Aktien nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden. Darüber hinaus hat sich die Gesellschaft gegenüber der TLG verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Einbeziehung der WCM-Aktien in den Freiverkehr zu beenden, soweit diese Einbeziehung auf Wunsch der Gesellschaft erfolgt ist. Kontakt: Armin Heidenreich Ende der Insiderinformation
10.10.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG |
Opernplatz 2 | |
60313 Frankfurt am Main | |
Deutschland | |
Telefon: | +49-30-2470-6089 |
Fax: | +49-30-2470-7446 |
E-Mail: | ir@tlg.de |
Internet: | www.wcm.de |
ISIN: | DE000A1X3X33 |
WKN: | A1X3X33 |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Hamburg, Stuttgart; Freiverkehr in München, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 2006235 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
|
2006235 10.10.2024 CET/CEST
Die hier dargestellten Informationen wurden von unserem Content-Partner EQS-Group bereitgestellt. Urheber4 der Nachricht ist der jeweilige Emittent, das die Nachricht betreffende Unternehmen, ein Publikationsdienstleister (Presse- oder Informationsagentur), welche(r) den Distributionsservice3 der EQS nutzt, um Unternehmensnachrichten an Aktionäre, Investoren, Anleger oder Interessenten zu übermitteln. Die Originalpublikationen sowie weitere Unternehmensrelevante Informationen finden Sie auf eqs-news.com.
Die Informationsangebote die Sie abrufen können, stellen keine Anlageberatung dar. Die Vorstellung unserer Kooperationspartner, bei denen die Umsetzung von Anlageentscheidungen je nach individuellem Risikoprofil möglich wäre, liegt allein im Ermessen desjenigen, der den Service in Anspruch nimmt. Wir stellen ausschließlich Unternehmen vor, von denen wir überzeugt sind, dass Leistungsangebot und Kundenservice anspruchsvollen Anlegern gerecht werden.
Sollten Sie Hebelprodukte in Erwägung ziehen, machen Sie sich zuvor mit den typischen Eigenschaften der Finanzinstrumente vertraut. Nehmen Sie sich die Zeit, den Risikogehalt der geplanten Investition m Vorfeld einer Anlageentscheidung zu bestimmen. Bedenken Sie, dass bei Hebelprodukten auch ein Totalverlust nicht ausgeschlossen werden kann.
Für Einsteiger in die Materie bieten wir sowohl in der Weiterbildungs- als auch in der Tools-Sektion verschiedene Möglichkeiten an, über die Sie theoretische Kenntnisse und praxisnahe Erfahrungen trainieren und somit Ihre Fertigkeiten verbessern können. Das Angebot reicht von der Teilnahme an Webinaren bis hin zum persönlichen Mentoring. Der Bereich wird kontinuierlich erweitert.
1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
2 Die genannten Finanzprodukte sind mit hohen Risiken und Schließen die Möglichkeit eines Totalverlustes nicht aus.
3 Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
4 Vom Urheberrecht erfasst sind Bild-, Logo-, Markenrechte sowie über die News übermitteltes Bildmaterial. Für in die Nachrichten eingebettete Inhalte Dritter, Verlinkungen zu externen Seiten oder Dokumenten ist der Ersteller der Publikation verantwortlich.