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Branicks Group AG: Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins am 26. März 2024, 10:00 Uhr
Frankfurt am Main, 12. März 2024
Presseinformation der BRANICKS Group AG
BRANICKS Group AG Frankfurt am Main
ISIN DE000A1X3XX4, DE000A12T648, DE000A2GSCV5, DE000A2NBZG94 WKN: A1X3XX, A12T64, A2GSCV, A2NBZG
Öffentliche Restrukturierungssache der
BRANICKS Group AG, Neue Mainzer Str. 32-36, 60311 Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 57679 (Gesellschaft)
beim Amtsgericht Frankfurt am Main, Aktenzeichen 810 RES 3/24 B
Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins über den von der Gesellschaft vorgelegten Restrukturierungsplan am Dienstag, dem 26. März 2024, 10:00 Uhr, Saal 101 B, Gebäude B, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main.
Die Gesellschaft hat gegenüber dem zuständigen Amtsgericht Frankfurt am Main – Restrukturierungsgericht – (Gericht) am 5. März 2024 ein Restrukturierungsvorhaben angezeigt. Die Gesellschaft hat am 6. März 2024 bei dem Gericht die Durchführung des gerichtlichen Planabstimmungsverfahrens gemäß §§ 23, 45 Abs. 1 Nr. 1, 84 ff. StaRUG beantragt und dem Antrag einen Restrukturierungsplan nebst Anlagen beigefügt. Das Gericht hat am 8. und 11. März 2024 u.a. folgende verfahrensleitende Verfügungen getroffen und Hinweise gegeben: Der Termin zur Erörterung und Abstimmung über den Restrukturierungsplan wird bestimmt auf:
Dienstag, 26. März 2024, 10:00 Uhr, Saal 101 B, Gebäude B, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
Der Termin dient auch zur Abstimmung über einen vor oder nach Erörterung möglicherweise seitens der organschaftlichen Vertreter der Schuldnerin gemäß den § 45 Abs. 4 StaRUG, § 240 InsO abgeänderten Restrukturierungsplan. Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist durch das Amtsgericht Frankfurt im Internet (www.restrukturierungsbekanntmachung.de) und über den Bundesanzeiger mit europaweiter Verbreitung) öffentlich bekannt zu machen, § 85 Abs. 1 Nr. 1 StaRUG. Der Restrukturierungsbeauftragte wird mit der Zustellung der Ladungen beauftragt.
Hinweise:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr nach telefonischer Rücksprache.
Ein Antrag gern. § 63 Abs. 2 StaRUG dahingehend, dass infolge einer unzutreffenden Bewertung des Unternehmens die Voraussetzungen für eine gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung nach dem §§ 26 bis 28 StaRUG nicht gegeben sind, ist nur zulässig, wenn der Antragsteller dem Plan bereits im Abstimmungsverfahren widersprochen hat. Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Planes durch die Planbetroffenen - der Restrukturierungsplan bestätigt wird (§§ 60 - 65 StaRUG), die sofortige Beschwerde gemäß § 66 Absatz 2 StaRUG nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
12.03.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Branicks Group AG |
Neue Mainzer Straße 32-36 | |
60311 Frankfurt am Main | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 69 9454858-1492 |
Fax: | +49 69 9454858-9399 |
E-Mail: | ir@branicks.com |
Internet: | www.branicks.com |
ISIN: | DE000A1X3XX4, DE000A12T648, DE000A2GSCV5, DE000A2NBZG9 |
WKN: | A1X3XX, A12T64, A2GSCV, A2NBZG |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Börse Luxemburg |
EQS News ID: | 1856015 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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1856015 12.03.2024 CET/CEST
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