EQS-Ad-hoc: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Dividende Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (die „Gesellschaft“) (ISIN: DE000A288904 | WKN: A28890) beabsichtigen, der Hauptversammlung vorzuschlagen, für das Geschäftsjahr 2024 lediglich das gesetzlich geforderte Minimum als Dividende auszuschütten. Dies entspräche bei unverändertem Bestand an eigenen Aktien einer Ausschüttung von EUR 0,05 je dividendenberechtigter Aktie (Vorjahr: EUR 1,00). Der Vorschlag erfolgt vor dem Hintergrund der langfristigen Innovations- und Wachstumsstrategie der Gesellschaft, einschließlich von Investitionen in Infrastruktur und Ressourcen für eine größere Kundennähe sowie KI basierte Verfahren und Produkte. Er berücksichtigt zudem auf Basis des aufgestellten Konzernabschlusses die Umsatz- und Profitabilitätsentwicklung im Geschäftsjahr 2024 gemäß der korrigierten Gesamtjahresprognose. Auf Grundlage des aufgestellten Konzernabschlusses erzielte die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz von ca. EUR 1,154 Mrd. (Vorjahr: ca. EUR 1,188 Mrd.). Die organische Umsatzentwicklung ging im Vorjahresvergleich um rund zwei Prozent zurück. Das bereinigte EBITDA sank um rund 15 Prozent auf ca. EUR 224,6 Mio. (Vorjahr: ca. EUR 264,8 Mio.). Das bereinigte Ergebnis je Aktie belief sich auf ca. EUR 1,27 (Vorjahr: ca. EUR 2,06). Eine Dividendenzahlung auf Basis des endgültigen Dividendenvorschlags der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 unterliegt dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Hauptversammlung, die voraussichtlich im August 2025 stattfinden wird, sowie dem Vorliegen weiterer gesetzlicher Voraussetzungen. CompuGroup Medical SE & Co. KGaA wird wie vorgesehen am 6. März 2025 den vollständigen Geschäftsbericht des Geschäftsjahres 2024 veröffentlichen. „Bereinigtes EBITDA“ und „bereinigtes Ergebnis je Aktie“ sind im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2023 ab S. 45 ff. definiert.
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