DGAP-Ad-hoc: MAX Automation SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Kapitalerhöhung AD HOC MITTEILUNG (GEMÄß ARTIKEL 17 MAR) Düsseldorf, 28. März 2022 - Der Verwaltungsrat der MAX Automation SE (die "Gesellschaft") hat heute eine Bezugsrechtskapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Bareinlagen und eine Sacheinlage beschlossen. Insgesamt werden in teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft 11.783.766 neue, auf den Namen lautende Stückaktien, mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 Euro ausgegeben, wobei für jeweils fünf bestehende Aktien zwei neue Aktien erworben werden können. Dadurch erhöht sich das Grundkapital der Gesellschaft von 29.459.415,00 Euro um 11.783.766,00 Euro (entsprechend rund 40,00 % des derzeitigen Grundkapitals) auf 41.243.181,00 Euro. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 in vollem Umfang gewinnberechtigt. 6.481.072 neue Aktien werden von der Gesellschaft und COMMERZBANK Aktiengesellschaft den Aktionären der Gesellschaft (mit Ausnahme der Hauptaktionärin der Gesellschaft Günther Holding SE und ihren verbundenen Gesellschaften ("Günther Holding")) gegen Bareinlage im Wege mittelbarer Bezugsrechte zu einem Bezugspreis in Höhe von 4,24 Euro je neuer Aktie ("Bezugspreis") angeboten. Günther Holding werden unmittelbare Bezugsrechte gewährt. Günther Holding hat sich bedingungslos und unwiderruflich verpflichtet, ihre Bezugsrechte für ihre bestehenden Aktien in Höhe von rund 45,00 % des Grundkapitals der Gesellschaft vollumfänglich auszuüben und 610.963 Aktien an der ZEAL Network SE ("ZEAL") als Sacheinlage einzubringen, was einem 2,73%-Anteil an der ZEAL entspricht. Die Zahl der auf diesem Weg von der Günther Holding einzubringenden ZEAL Aktien wurde auf der Grundlage des Bezugspreises im Verhältnis zum Schlusskurs der ZEAL Aktie auf Xetra zum Börsenschluss am 25. März 2022, der 36,80 Euro betrug, festgelegt und hierbei auf die nächste ganze Zahl von ZEAL-Aktien aufgerundet. Günther Holding wird demnach rund 0,1152 ZEAL-Aktien je neue Aktie der Gesellschaft einbringen (das "ZEAL-Aktienverhältnis"). Günther Holding hat sich weiterhin bedingungslos und unwiderruflich verpflichtet, sämtliche neuen Aktien, für die von den anderen Aktionären keine Bezugsrechte ausgeübt worden sind, ebenfalls gegen eine Sacheinlage in Form weiterer Aktien an der ZEAL von mindestens gleichem Wert, berechnet auf der Grundlage des ZEAL-Aktienverhältnisses, zu übernehmen. Unter der Annahme, dass Günther Holding sämtliche neuen Aktien zeichnet, kann dies letztlich nach Durchführung der Sacheinlage zu einer Beteiligung der Gesellschaft an ZEAL in Höhe von maximal rund 6,06 % führen. Die Bezugsfrist soll voraussichtlich am 30. März 2022 beginnen und am 12. April 2022 (jeweils einschließlich) enden. Die Bezugsrechte für die neuen Aktien (ISIN: DE000A3MQRX9 / WKN: A3MQRX) sollen voraussichtlich vom 30. März 2022 bis einschließlich am 7. April 2022, 12:00 Uhr MESZ im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse auf Xetra (nur ein Bezugsrecht oder ein Vielfaches hiervon) und Xetra-Spezialist (auch Bruchteile von Bezugsrechten) gehandelt werden. Alle von der Gesellschaft bereits ausgegebenen Aktien werden voraussichtlich ab dem 30. März 2022 am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse "ex Bezugsrecht" notiert. Die neuen Aktien sollen voraussichtlich am 21. April 2022 in die bestehende Notierung am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden. Die Durchführung der Kapitalerhöhung steht unter dem Vorbehalt eines voraussichtlich am oder um den 13. April 2022 auf Grundlage eines Sacheinlageprüfungsberichts zu fassenden Bestätigungsbeschlusses des Verwaltungsrats der Gesellschaft. Die Gesellschaft strebt durch eine Erhöhung ihrer Eigenkapitalquote eine Stärkung ihrer Kapitalstruktur an. Darüber hinaus bereichert die durch die Sacheinlage erworbene Beteiligung an der ZEAL aus der Sicht der Gesellschaft das Portfolio der Gesellschaft und leistet einen wertvollen Beitrag zur Umsetzung ihrer neuen Strategie als Finanz- und Beteiligungsholding mit dem Ziel, ein diversifiziertes Portfolio aus Unternehmen in Nischenmärkten mit starken Cashflows und/oder hohen Wachstumsraten aufzubauen. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Jedes Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu billigenden und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.maxautomation.com) zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts. Ansprechpartner für Medienvertreter: Diese Mitteilung wird ausschließlich an folgende Personen übermittelt und richtet sich ausschließlich an: (a) Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs; oder (b) Personen, die qualifizierte Anleger im Sinne des Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG, wie sie Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 geworden ist, und die (i) Investment Professionals, die unter Artikel 19 Absatz 5 des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) (die "Verordnung") fallen; oder (ii) "high net worth companies" und andere Personen, die unter Artikel 49 Absatz 2 Buchstaben a bis d der Verordnung fallen (wobei alle Personen gemäß (a) und (b) oben zusammen als "relevante Personen" bezeichnet werden). Eine Einladung, ein Angebot oder eine Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigen Erwerb von Wertpapieren erfolgt nur mit relevanten Personen. Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Mitteilung oder ihre Inhalte handeln. In jedem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung nur an qualifizierte Anleger in diesem Mitgliedstaat oder im Vereinigten Königreich im Sinne der Prospektverordnung EU 2017/1129 (die "Prospektverordnung") oder der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129, wie sie Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 geworden ist (die "UK Prospektverordnung"), und Personen, die keine qualifizierten Anleger sind, dürfen nicht im Hinblick oder Vertrauen auf diese Mitteilung oder ihrer Inhalte handeln. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Das öffentliche Angebot in Deutschland erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der MAX Automation SE sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen, der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligt wurde, wobei eine solche Billigung nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen ist. Der Wertpapierprospekt wird vor Beginn des öffentlichen Angebots veröffentlicht werden und wird auf der Internetseite der MAX Automation SE (www.maxautomation.com) kostenfrei erhältlich sein.
28.03.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | MAX Automation SE |
Breite Straße 29-31 | |
40213 Düsseldorf | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 (0)211 90991-0 |
Fax: | +49 (0)211 90991-11 |
E-Mail: | investor.relations@maxautomation.com |
Internet: | www.maxautomation.com |
ISIN: | DE000A2DA588 |
WKN: | A2DA58 |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 1309737 |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
|
1309737 28.03.2022 CET/CEST
Die hier dargestellten Informationen wurden von unserem Content-Partner EQS-Group bereitgestellt. Urheber4 der Nachricht ist der jeweilige Emittent, das die Nachricht betreffende Unternehmen, ein Publikationsdienstleister (Presse- oder Informationsagentur), welche(r) den Distributionsservice3 der EQS nutzt, um Unternehmensnachrichten an Aktionäre, Investoren, Anleger oder Interessenten zu übermitteln. Die Originalpublikationen sowie weitere Unternehmensrelevante Informationen finden Sie auf eqs-news.com.
Die Informationsangebote die Sie abrufen können, stellen keine Anlageberatung dar. Die Vorstellung unserer Kooperationspartner, bei denen die Umsetzung von Anlageentscheidungen je nach individuellem Risikoprofil möglich wäre, liegt allein im Ermessen desjenigen, der den Service in Anspruch nimmt. Wir stellen ausschließlich Unternehmen vor, von denen wir überzeugt sind, dass Leistungsangebot und Kundenservice anspruchsvollen Anlegern gerecht werden.
Sollten Sie Hebelprodukte in Erwägung ziehen, machen Sie sich zuvor mit den typischen Eigenschaften der Finanzinstrumente vertraut. Nehmen Sie sich die Zeit, den Risikogehalt der geplanten Investition m Vorfeld einer Anlageentscheidung zu bestimmen. Bedenken Sie, dass bei Hebelprodukten auch ein Totalverlust nicht ausgeschlossen werden kann.
Für Einsteiger in die Materie bieten wir sowohl in der Weiterbildungs- als auch in der Tools-Sektion verschiedene Möglichkeiten an, über die Sie theoretische Kenntnisse und praxisnahe Erfahrungen trainieren und somit Ihre Fertigkeiten verbessern können. Das Angebot reicht von der Teilnahme an Webinaren bis hin zum persönlichen Mentoring. Der Bereich wird kontinuierlich erweitert.
1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
2 Die genannten Finanzprodukte sind mit hohen Risiken und Schließen die Möglichkeit eines Totalverlustes nicht aus.
3 Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
4 Vom Urheberrecht erfasst sind Bild-, Logo-, Markenrechte sowie über die News übermitteltes Bildmaterial. Für in die Nachrichten eingebettete Inhalte Dritter, Verlinkungen zu externen Seiten oder Dokumenten ist der Ersteller der Publikation verantwortlich.