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MAX Automation SE · ISIN: DE000A2DA588 · EQS - adhoc-News (58 Veröffentlichungen)
Relevanz: Deutschland · Primärmarkt: Deutschland · EQS NID: 1548143
31 Januar 2023 06:30PM

MAX Automation SE: OLG Düsseldorf bestätigt gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung sowie Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 2 AktG


EQS-Ad-hoc: MAX Automation SE / Schlagwort(e): Rechtssache
MAX Automation SE: OLG Düsseldorf bestätigt gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung sowie Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 2 AktG

31.01.2023 / 18:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION NACH ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014

MAX Automation SE: OLG Düsseldorf bestätigt gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung sowie Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 2 AktG

Düsseldorf, 31. Januar 2023 – Das OLG Düsseldorf hat durch Beschluss vom heutigen Tag die Beschwerde der MAX Automation SE gegen den Beschluss des LG Düsseldorf vom 26. Juli 2022 zurückgewiesen und damit die gerichtliche Bestellung des Wirtschaftsprüfers Dr. Lars Franken, Essen, zum Sonderprüfer bestätigt. Gegenstand der Sonderprüfung ist der Erwerb der AIM-Gruppe durch die Gesellschaft im Jahr 2013. Die MAX Automation SE wird selbstverständlich vertrauensvoll mit dem Sonderprüfer zusammenarbeiten.

Kontakt:
Marcel Neustock
Investor Relations
Tel.: +49 - 211 - 9099 110
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www.maxautomation.com

Ansprechpartner für Medienvertreter:
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Unternehmen: MAX Automation SE
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ISIN: DE000A2DA588
WKN: A2DA58
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1548143

 
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