EQS-News: Delivery Hero SE
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Pro EUR 100.000 Nennbetrag beträgt der Preis für die Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2025 EUR 94.750 und für die Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2026 EUR 89.250. Darüber hinaus wird die Gesellschaft aufgelaufene Zinsen auf die erworbenen Wandelschuldverschreibungen zahlen. Der Zeitraum für eine solche Zahlung beginnt ab und einschließlich des letzten Zinszahlungsdatum bis zum Rückkaufabwicklungsdatum (ausschließlich), das voraussichtlich am oder um den 26. März 2024 stattfinden wird. Die aufgelaufenen Zinsen je Anleihe betragen für die Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2025 EUR 170,67 und für die Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2026 EUR 404,37 je Anleihe, sofern die Abwicklung jeweils am 26. März erfolgt . Barclays Bank Ireland PLC, HSBC Continental Europe SA, Germany und J.P. Morgan SE agieren als Joint Dealer Manager beim Rückkauf der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen.
Delivery Hero ist die weltweit führende lokale Lieferplattform, die ihren Dienst in über 70 Ländern in Asien, Europa, Lateinamerika, dem Nahen Osten und Afrika anbietet. Das Unternehmen startete 2011 als Lieferdienst für Essen und betreibt heute seine eigene Logistik auf vier Kontinenten. Darüber hinaus leistet Delivery Hero Pionierarbeit im Bereich des Quick-Commerce, der nächsten Generation des E-Commerce, mit dem Ziel, Lebensmittel und Haushaltswaren in weniger als einer Stunde – häufig in 20 bis 30 Minuten – zum Kunden zu bringen. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Berlin, Deutschland, ist seit 2017 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und Teil des Börsenindex MDAX. Weitere Informationen: www.deliveryhero.com INVESTOR RELATIONS KONTAKT Christoph Bast Wichtiger Hinweis Diese Ankündigung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Vermögen), Kanada, Japan oder Australien oder einer anderen Gerichtsbarkeit veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden, in der eine solche Ankündigung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Gerichtsbarkeiten gesetzlich eingeschränkt sein und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze einer solchen Gerichtsbarkeit darstellen. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Delivery Hero SE oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder einer anderen Gerichtsbarkeit dar. Weder diese Ankündigung noch irgendetwas hierin enthaltenes darf die Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Gerichtsbarkeit bilden oder im Zusammenhang mit einem solchen als Grundlage herangezogen werden. Die angebotenen Wertpapiere, auf die sich die Rückkaufeinladungen beziehen, werden und wurden nicht in den USA unter dem Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (dem „Securities Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung oder eine anwendbare Befreiung von den Registrierungsanforderungen gemäß dem Securities Act nicht angeboten oder verkauft werden. Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/1129 sind, da dies aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist, die ebenfalls (i) Investmentexperten im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die „Order“) sind oder (ii) vermögende Unternehmen und andere Personen, an die rechtmäßig kommuniziert werden darf und die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (alle diese Personen werden zusammen als „relevante Personen“ bezeichnet). Die Wertpapiere stehen nur relevanten Personen zur Verfügung, und jede Einladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum sonstigen Erwerb dieser Wertpapiere wird nur mit relevanten Personen eingegangen. Alle Personen, bei denen es sich nicht um relevante Personen handelt, sollten nicht auf der Grundlage dieser Informationen oder ihrer Inhalte handeln oder sich darauf verlassen. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtete sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren (die „Platzierung“) ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 und des Europäischen Parlaments des Rates vom 14. Juni 2017 (Prospektverordnung) sind. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Mitteilung in einer Rechtsordnung ermöglichen würden, in der eine solche Maßnahme rechtswidrig wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über etwaige Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Diese Ankündigung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betroffene Person konsultieren. Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der Delivery Hero SE enthalten („zukunftsgerichtete Aussagen“). Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind an der Verwendung zukunftsgerichteter Terminologie zu erkennen, einschließlich der Begriffe „glaubt“, „schätzt“, „antizipiert“, „erwartet“, „beabsichtigt“, „könnte“, „wird“ oder „sollte“ oder jeweils deren Verneinung oder andere Variationen oder vergleichbare Terminologie. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Sachverhalte, die keine historischen Tatsachen sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der Delivery Hero SE und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse verstanden werden und stellen nicht unbedingt genaue Hinweise darauf dar, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung. Wir gehen keine Verpflichtung ein und gehen nicht davon aus, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, um neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder etwaige Ungenauigkeiten zu korrigieren, die sich im Nachgang dieser Mitteilung herausstellen könnten, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Erfüllung solcher zukunftsgerichteter Aussagen und Annahmen.
20.03.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Delivery Hero SE |
Oranienburger Straße 70 | |
10117 Berlin | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 (0)30 5444 59 105 |
Fax: | +49 (0)30 5444 59 024 |
E-Mail: | ir@deliveryhero.com |
Internet: | www.deliveryhero.com |
ISIN: | DE000A2E4K43 |
WKN: | A2E4K4 |
Indizes: | MDAX |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; London, OTC QB, OTC QX, SIX, Wiener Börse |
EQS News ID: | 1863621 |
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1863621 20.03.2024 CET/CEST
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1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
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