EQS-Ad-hoc: STEMMER IMAGING AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot Puchheim, 22. Juli 2024 Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 STEMMER IMAGING AG: MiddleGround Capital schließt Investorenvereinbarung mit STEMMER IMAGING ab und kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu EUR 48,00 je Aktie an Puchheim, 22. Juli 2024 – MiddleGround Capital hat heute bekannt gegeben, dass sie beabsichtigt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der STEMMER IMAGING AG („STEMMER IMAGING“) (ISIN DE000A2G9MZ9 / WKN A2G9MZ) zum Erwerb aller Inhaberaktien gegen Zahlung einer Barleistung in Höhe von EUR 48,00 je Aktien abzugeben. Die in dem angekündigten Übernahmeangebot von MiddleGround Capital angebotene Gegenleistung entspricht einer Prämie von 52 % auf den Schlusskurs der STEMMER IMAGING-Aktie am 19. Juli 2024, und einer Prämie von 41 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der vergangenen drei Monate bezogen auf den 19. Juli 2024. Dies würde einem Eigenkapitalwert von STEMMER IMAGING von EUR 312 Mio. entsprechen. STEMMER IMAGING hat heute eine Investorenvereinbarung mit der Blitz 24-884 AG (künftig: Ventrifossa BidCo AG) („Bieterin“) und ihrer mittelbaren Gesellschafterin MiddleGround Partners III, L.P. (nachfolgend gemeinsam mit der Bieterin „MiddleGround Capital“), in Bezug auf ein öffentliches Übernahmeangebot von MiddleGround Capital abgeschlossen. Im Rahmen dieser Investorenvereinbarung zwischen STEMMER IMAGING und MiddleGround Capital haben sich die Parteien auf die wesentlichen Bedingungen des Übernahmeangebots und die wesentlichen Eckpfeiler der Transaktion verständigt. Mit dem Abschluss der Investorenvereinbarung soll das langfristige Wachstum von STEMMER IMAGING unterstützt werden. Vorbehaltlich der Prüfung der von der Bieterin noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage, begrüßen Vorstand und Aufsichtsrat von STEMMER IMAGING das Übernahmeangebot. Das Übernahmeangebot wird marktübliche Vollzugsbedingungen enthalten und insbesondere unter dem Vorbehalt der Erteilung regulatorischer Freigaben stehen. Es wird keine Mindestannahmeschwelle beinhalten. Die endgültigen Bedingungen werden in der Angebotsunterlage dargelegt, die unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) steht. Nach Vollzug des Übernahmeangebots beabsichtigt die Bieterin, STEMMER IMAGING von der Börse zu nehmen, was u. a. durch ein Delisting erfolgen könnte. MiddleGround Capital hat sich bereits einen Anteil von ca. 69,4 % aller ausstehenden STEMMER IMAGING-Aktien durch einen Aktienkaufvertrag mit der Hauptaktionärin PRIMEPULSE SE („PRIMEPULSE“) unwiderruflich gesichert. PRIMEPULSE hat sich dazu verpflichtet, einen Teil der von ihr gehaltenen STEMMER IMAGING-Aktien in die Bieterin einzubringen und als Minderheitsaktionärin gemeinsam mit MiddleGround Capital in STEMMER IMAGING investiert zu bleiben. Darüber hinaus haben sich Aktionäre und die Mitglieder des Vorstands, die zusammen ca. 8,3 % aller ausstehenden STEMMER IMAGING-Aktien halten, unwiderruflich verpflichtet, das Angebot für die von ihnen gehaltenen STEMMER IMAGING-Aktien anzunehmen. Entsprechend ihren gesetzlichen Verpflichtungen werden Vorstand und Aufsichtsrat von STEMMER IMAGING nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bieterin eine begründete Stellungnahme zu dem Übernahmeangebot abgeben und veröffentlichen.
Kontakt: STEMMER IMAGING AG Michael Bülter Chief Financial Officer Gutenbergstr. 9-13 82178 Puchheim Deutschland Telefon: +49 89 80902-196 Ende der Insiderinformation
22.07.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | STEMMER IMAGING AG |
Gutenbergstr. 9-13 | |
82178 Puchheim | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 89 80902-196 |
E-Mail: | ir@stemmer-imaging.com |
Internet: | www.stemmer-imaging.com |
ISIN: | DE000A2G9MZ9 |
WKN: | A2G9MZ |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 1950511 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
|
1950511 22.07.2024 CET/CEST
Die hier dargestellten Informationen wurden von unserem Content-Partner EQS-Group bereitgestellt. Urheber4 der Nachricht ist der jeweilige Emittent, das die Nachricht betreffende Unternehmen, ein Publikationsdienstleister (Presse- oder Informationsagentur), welche(r) den Distributionsservice3 der EQS nutzt, um Unternehmensnachrichten an Aktionäre, Investoren, Anleger oder Interessenten zu übermitteln. Die Originalpublikationen sowie weitere Unternehmensrelevante Informationen finden Sie auf eqs-news.com.
Die Informationsangebote die Sie abrufen können, stellen keine Anlageberatung dar. Die Vorstellung unserer Kooperationspartner, bei denen die Umsetzung von Anlageentscheidungen je nach individuellem Risikoprofil möglich wäre, liegt allein im Ermessen desjenigen, der den Service in Anspruch nimmt. Wir stellen ausschließlich Unternehmen vor, von denen wir überzeugt sind, dass Leistungsangebot und Kundenservice anspruchsvollen Anlegern gerecht werden.
Sollten Sie Hebelprodukte in Erwägung ziehen, machen Sie sich zuvor mit den typischen Eigenschaften der Finanzinstrumente vertraut. Nehmen Sie sich die Zeit, den Risikogehalt der geplanten Investition m Vorfeld einer Anlageentscheidung zu bestimmen. Bedenken Sie, dass bei Hebelprodukten auch ein Totalverlust nicht ausgeschlossen werden kann.
Für Einsteiger in die Materie bieten wir sowohl in der Weiterbildungs- als auch in der Tools-Sektion verschiedene Möglichkeiten an, über die Sie theoretische Kenntnisse und praxisnahe Erfahrungen trainieren und somit Ihre Fertigkeiten verbessern können. Das Angebot reicht von der Teilnahme an Webinaren bis hin zum persönlichen Mentoring. Der Bereich wird kontinuierlich erweitert.
1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
2 Die genannten Finanzprodukte sind mit hohen Risiken und Schließen die Möglichkeit eines Totalverlustes nicht aus.
3 Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
4 Vom Urheberrecht erfasst sind Bild-, Logo-, Markenrechte sowie über die News übermitteltes Bildmaterial. Für in die Nachrichten eingebettete Inhalte Dritter, Verlinkungen zu externen Seiten oder Dokumenten ist der Ersteller der Publikation verantwortlich.