EQS-Ad-hoc: The Grounds Real Estate Development AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Hauptversammlung Ad hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR
Kapitalmaßnahmen mit Beteiligung von H.I.G. Capital
Berlin, 9. August 2024 – Die The Grounds Real Estate Development AG („Gesellschaft“ / ISIN: DE000A2GSVV5) geht nunmehr die nächsten Schritte im Zusammenhang mit der durch Adhoc-Mitteilung vom 13. Oktober 2023 angekündigten strategischen Partnerschaft mit Fonds, die von H.I.G. Capital gemanagt werden. Die in der vorgenannten Adhoc-Mitteilung angekündigte Kapitalerhöhung soll nunmehr im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 19. September 2024 beschlossen werden. Ausgegeben werden sollen bis zu 53.416.548 neue nennwertlose auf den Namen lautende Stückaktien („Neue Aktien“). Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Der Kapitalerhöhung soll eine vereinfachte Kapitalherabsetzung vorangehen, die in der gleichen Hauptversammlung beschlossen werden soll. Die Kapitalherabsetzung erfolgt zum Zwecke des Ausgleichs von Verlusten durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 2:1, d.h. das Grundkapital soll vor der Kapitalerhöhung zunächst von EUR 17.805.517,00 auf EUR 8.902.758,00 eingeteilt in 8.902.758 nennwertlose auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 herabgesetzt werden. Zuvor wird zum Zwecke der Glättung der Gesamtaktienzahl eine alte Aktie, die der Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, eingezogen. Hintergrund für die Kapitalherabsetzung ist zudem, dass die Gesellschaft sich entschlossen hat, aus Gründen der Vorsicht in ihrem Halbjahresabschluss zum 30. Juni 2024 verschiedene Immobilien abzuwerten. Dies wird auch zu einem abweichenden Jahresergebnis für 2024 im Vergleich zur bisherigen Prognose führen. Die Gesellschaft erwartet ein negatives EBIT zwischen EUR -7 Mio. und EUR -9 Mio. Eine Gesellschaft, die zu einem von H.I.G. Capital gemanagten Fonds gehört („Investor“), hat sich im Rahmen eines Zeichnungsvorvertrags verpflichtet, 40.000.000 Neue Aktien zu zeichnen. Die Zeichnungsverpflichtung steht unter verschiedenen aufschiebenden Bedingungen u.a. die Freigabe des Zusammenschlusses durch das Bundeskartellamt für den Investor und das Nichtvorliegen wesentlicher nachteiliger Umstände. Eine aufschiebende Bedingung ist auch, dass die Bedingungen der von der Gesellschaft ausgegebenen Anleihe 2021/2027 (WKN: A3H3FH | ISIN: DE000A3H3FH2) in eine Nullkuponanleihe ohne Zinsen geändert werden. Aktionäre der Gesellschaft, die zusammen ca. 73 % des aktuellen Grundkapitals halten, haben sich verpflichtet, die Kapitalherabsetzung und die Kapitalerhöhung zu unterstützen sowie dem Investor ihre Bezugsrechte zu übertragen. Die Gesellschaft rechnet mit einem Vollzug dieser Kapitalmaßnahmen zum Ende des Jahres. Parallel hat sich der Investor verpflichtet, der Gesellschaft im Rahmen einer Aufstockung der im Oktober 2023 begebenen Anleihe kurzfristig weitere EUR 4.500.000,00 zur Verfügung zu stellen. Zusammen mit einer bereits früher erfolgten Aufstockung beträgt das Volumen dieser Anleihe somit EUR 17.000.000,00. Gleichzeitig wurde eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis 31.12.2029 vereinbart.
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