EQS-Ad-hoc: PREOS Global Office Real Estate & Technology AG / Schlagwort(e): Rechtssache Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: Oberlandesgericht Frankfurt lehnt Freigabeantrag bezüglich der Beschlüsse zur 7,5%-PREOS-Wandelanleihe 2019/2024 ab / Insolvenzantrag nunmehr erforderlich Frankfurt am Main, 28. Juni 2024 – Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG ("PREOS", ISIN DE000A2LQ850) teilt mit, dass das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main heute den Freigabeantrag der Gesellschaft zur Umsetzung der Beschlüsse der Abstimmung ohne Versammlung vom 1.Dezember bis 3. Dezember 2023 für die 7,5%-PREOS-Wandelanleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A254NA6) abgelehnt hat. Damit können die Beschlüsse zur Restrukturierung der PREOS-Wandelanleihe nicht wie von PREOS geplant umgesetzt werden. PREOS ist vor diesem Hintergrund gehalten, bis zum 1. Juli 2024 einen Insolvenzantrag zu stellen. Ende der Insiderinformation
28.06.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | PREOS Global Office Real Estate & Technology AG |
Bockenheimer Landstraße 2-4 | |
60306 Frankfurt am Main | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 695973566 |
E-Mail: | info@preos.de |
Internet: | www.preos.de |
ISIN: | DE000A2LQ850 |
WKN: | A2LQ85 |
Börsen: | Freiverkehr in Frankfurt, München |
EQS News ID: | 1935989 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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1935989 28.06.2024 CET/CEST
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