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PREOS Global Office Real Estate & Technology AG · ISIN: DE000A2LQ850 · EQS - adhoc-News (74 Veröffentlichungen)
Relevanz: Deutschland · Primärmarkt: Deutschland · EQS NID: 1935989
28 Juni 2024 03:35PM

OLG Frankfurt lehnt Freigabeantrag bezüglich der Beschlüsse zur 7,5%-PREOS-Wandelanleihe 2019/2024 ab / Insolvenzantrag nunmehr erforderlich


EQS-Ad-hoc: PREOS Global Office Real Estate & Technology AG / Schlagwort(e): Rechtssache
PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: OLG Frankfurt lehnt Freigabeantrag bezüglich der Beschlüsse zur 7,5%-PREOS-Wandelanleihe 2019/2024 ab / Insolvenzantrag nunmehr erforderlich

28.06.2024 / 15:35 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: Oberlandesgericht Frankfurt lehnt Freigabeantrag bezüglich der Beschlüsse zur 7,5%-PREOS-Wandelanleihe 2019/2024 ab / Insolvenzantrag nunmehr erforderlich

Frankfurt am Main, 28. Juni 2024 – Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG ("PREOS", ISIN DE000A2LQ850) teilt mit, dass das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main heute den Freigabeantrag der Gesellschaft zur Umsetzung der Beschlüsse der Abstimmung ohne Versammlung vom 1.Dezember bis 3. Dezember 2023 für die 7,5%-PREOS-Wandelanleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A254NA6) abgelehnt hat. Damit können die Beschlüsse zur Restrukturierung der PREOS-Wandelanleihe nicht wie von PREOS geplant umgesetzt werden.  PREOS ist vor diesem Hintergrund gehalten, bis zum 1. Juli 2024 einen Insolvenzantrag zu stellen.
 


Ende der Insiderinformation

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1935989  28.06.2024 CET/CEST

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