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Schaltbau Holding AG
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Schaltbau Holding AG · ISIN: DE000A2NBTL2 · EQS - Unternehmens-News (34 Veröffentlichungen)
Relevanz: Deutschland · Primärmarkt: Deutschland · EQS NID: 1228852
25 August 2021 02:23PM

Schaltbau Holding AG: Mitteilung an die Inhaber der Pflichtwandelanleihe 2021/2022 (ISIN: DE000A3E5FV1)


DGAP-News: Schaltbau Holding AG / Schlagwort(e): Anleihe
Schaltbau Holding AG: Mitteilung an die Inhaber der Pflichtwandelanleihe 2021/2022 (ISIN: DE000A3E5FV1)

25.08.2021 / 14:23
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Schaltbau Holding AG: Mitteilung an die Inhaber der Pflichtwandelanleihe 2021/2022 (ISIN: DE000A3E5FV1)

München, 25. August 2021 - Die Schaltbau Holding AG (die "Emittentin") macht hiermit gemäß § 11(b)(i)(A) der Anleihebedingungen der Pflichtwandelschuldverschreibungen 2021/2022 (ISIN DE000A3E5FV1, die "Schuldverschreibungen") bekannt, dass die Voltage BidCo GmbH (die "Bieterin") heute gemäß § 14 Absatz 2 WpÜG eine Angebotsunterlage für ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot") an die Aktionäre der Emittentin zum Erwerb sämtlicher Aktien der Schaltbau Holding AG (ISIN DE000A2NBTL2) veröffentlicht hat. Der Annahmestichtag (wie in § 11(c) der Anleihebedingungen definiert), d.h. der letzte Tag der Annahmefrist nach § 16 Abs. 1 WpÜG, ist voraussichtlich der 22. September 2021. Das Übernahmeangebot bezieht sich auch auf Aktien der Emittentin, die infolge der Wandlung von Schuldverschreibungen bis zum Ende der weiteren Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG ausgegeben werden. Laut der Angebotsunterlage der Bieterin endet die weitere Annahmefrist voraussichtlich am 11. Oktober 2021.

Gemäß § 11(b)(i)(B) der Anleihebedingungen steht jedem Anleihegläubiger das Recht zu, die von ihm gehaltenen Schuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen bis zum Ende der Übernahmeangebots-Wandlungsfrist, d.h. bis um 16:00 Uhr (Frankfurter Zeit) am letzten Tag der weiteren Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG, also voraussichtlich dem 11. Oktober 2021, in Aktien der Emittentin zu wandeln.

Alternativ steht Anleihegläubigern nach den Anleihebedingungen das Recht zu, bis zum Ende der Bedingten Wandlungserklärungsfrist, d.h. bis um 16:00 Uhr (Frankfurter Zeit) am letzten Tag der Annahmefrist nach § 16 Abs. 1 WpÜG, also voraussichtlich dem 22. September 2021, eine auf den Eintritt eines Annahmeereignisses bedingte Wandlungserklärung abzugeben.

Anleihegläubiger, die von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen wollen, um anschließend das Übernahmeangebot für die ausgegebenen Aktien anzunehmen, sollten in zeitlicher Hinsicht berücksichtigen, dass zwischen Abgabe einer Wandlungserklärung und dem Erhalt der Aktien regelmäßig mehrere Geschäftstage liegen, die für die technische Abwicklung des Vorgangs benötigt werden. Um zu gewährleisten, dass die aus der Wandlung resultierenden Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots rechtzeitig eingereicht werden können, dürfte es sich daher empfehlen, das Wandlungsrecht zeitnah auszuüben. Anleihegläubiger sollten insoweit zudem die in der Angebotsunterlage der Bieterin genannten Fristen und Bedingungen für die Einreichung von Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots beachten.

Anleihegläubiger, die ihre Schuldverschreibungen weiter halten wollen, brauchen nichts zu veranlassen.

Ein aktualisiertes Formular für die Abgabe einer Wandlungserklärung ist auf der Internetseite der Emittentin im Bereich "Investor Relations" in der Rubrik "Pflichtwandelanleihe 2021/2022" abrufbar oder bei der Wandlungsstelle erhältlich.

Wichtiger Hinweis:

Diese Mitteilung ist nicht als Stellungnahme der Emittentin zu dem Übernahmegebot oder als Empfehlung zu einer Ausübung des Wandlungsrechts aus den Schuldverschreibungen und einer nachfolgenden Annahme des Übernahmeangebots für die aus der Wandlung resultierenden Aktien zu verstehen. Vorstand und Aufsichtsrat der Emittentin werden innerhalb der nächsten zwei Wochen eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben. Anlegern wird empfohlen, diese Stellungnahme vollständig zu lesen, bevor sie eine Entscheidung über die Annahme des Übernahmeangebots treffen.

Für das Übernahmeangebot und dessen Annahme sind allein die Angebotsunterlage der Bieterin und die darin genannten Bedingungen maßgebend.

Soweit in dieser Mitteilung nicht anderweitig definiert, haben hierin verwendete definierte Begriffe die in den Anleihebedingungen festgelegte Bedeutung.

 

Über die Schaltbau-Gruppe
Die im Regulierten Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG in Frankfurt a.M. notierte Schaltbau Holding AG (ISIN: DE000A2NBTL2) gehört mit einem Jahresumsatz von etwa 500 Mio. Euro und mit etwa 3.000 Mitarbeitern zu den international führenden Anbietern von Systemen und Komponenten für die Verkehrstechnik und die Investitionsgüterindustrie. Die Unternehmen der Schaltbau-Gruppe mit den Kernmarken Pintsch, Bode, Schaltbau und SBRS entwickeln hochwertige Technik und kundenspezifische technologische Lösungen für Bahninfrastruktur, Schienenfahrzeuge sowie Straßen- und Nutzfahrzeuge. Als einer der wenigen Spezialisten für intelligente Energiekonzepte auf Gleichstrombasis ist die Schaltbau-Gruppe darüber hinaus Innovationstreiber für schnell wachsende Zukunftsmärkte wie New Energy / New Industry und E-Mobility. Mehr Informationen zur Schaltbau-Gruppe finden Sie unter: https://schaltbaugroup.com/de.

Kontakt
Investor Relations
Schaltbau Holding AG
Hollerithstraße 5
81829 München
Deutschland
T +49 89 93005-209
investor@schaltbau.de



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