DGAP-Ad-hoc: Instone Real Estate Group AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Prognose Insiderinformation gem. Artikel 17 MAR NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (IM GANZEN ODER TEILWEISE) IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN ANDERE LÄNDER, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG UNGESETZLICH SEIN KÖNNTE Die Neuen Aktien (mit Ausnahme einer Aktienspitze von 136.444 Neuen Aktien, für die das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen ist) sollen den bestehenden Aktionären zu einem Bezugspreis von EUR 18,20 je Neuer Aktie im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts angeboten werden. Das Zeichnungsverhältnis wurde auf 15:4 festgelegt, d. h. fünfzehn bestehende Aktien berechtigen den Aktionär vier Neue Aktien während der Zeichnungsfrist zu zeichnen. Instone erwartet aus der Kapitalerhöhung einen Bruttoemissionserlös in Höhe von etwa EUR 182 Millionen. Instone beabsichtigt, den Großteil der Nettoemissionserlöse aus dieser Transaktion für zusätzliche Grundstücksinvestitionen in den nächsten 6 bis 18 Monaten mit einem erwarteten Gesamtumsatzvolumen für vollständig entwickelte Projekte von mindestens EUR 1,5 Milliarden zu verwenden, um das mittel- bis langfristige, bereinigte Umsatzziel auf EUR 1,6-1,7 Milliarden zu erhöhen. Die verbleibenden Nettoerlöse sollen für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden. Ein Bankenkonsortium, angeführt von Credit Suisse und Deutsche Bank, hat sich bereit erklärt, die Neuen Aktien zu zeichnen und zum Bezugspreis zu übernehmen und die Neuen Aktien (mit Ausnahme der Aktienspitze) den bestehenden Aktionären gemäß den Bedingungen des Bezugsangebots anzubieten, welches nach Billigung des Prospekts voraussichtlich am oder um den 28. August 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Die Bezugsfrist für die Bezugsrechtskapitalerhöhung soll - vorbehaltlich der Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Veröffentlichung des gebilligten Prospekts - am 1. September 2020 beginnen und voraussichtlich am 14. September 2020 (einschließlich) enden. Etwaige Neue Aktien, die nicht von bestehenden Aktionären gezeichnet werden, sowie die Aktienspitze (für die das Bezugsrecht ausgeschlossen ist) werden voraussichtlich qualifizierten Investoren im Rahmen von Privatplatzierungen zu einem Preis, der mindestens dem Bezugspreis entspricht, zum Kauf angeboten. Die Bezugsrechte (ISIN DE000A289WQ9 / WKN A28 9WQ) für die Neuen Aktien werden - vorbehaltlich der Billigung und der Veröffentlichung des gebilligten Prospekts - in der Zeit vom 1. September 2020 bis einschließlich 9. September 2020 (bis etwa 12 Uhr mittags MESZ) im regulierten Markt (Xetra und Xetra Frankfurt Specialist) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden. Es wird erwartet, dass die Durchführung der Kapitalerhöhung bis zum 15. September 2020 in das Handelsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen wird und die Aufnahme des Börsenhandels und die Einbeziehung der neuen Aktien in die bestehende Notierung an der Frankfurter Wertpapierbörse am oder um den 17. September 2020 erfolgen werden. Während Instone davon ausgeht, dass ihr Geschäftsjahr 2020 durch die anhaltende COVID-19-Pandemie negativ beeinflusst wird, rechnet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 mit bereinigten Konzern-Umsatzerlösen in Höhe von EUR 470 bis EUR 500 Millionen und einem bereinigten Konzernergebnis nach Steuern für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von EUR 30 bis EUR 35 Millionen. Gleichzeitig rechnet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 mit einer bereinigten Rohergebnismarge von mindestens 28% und einem Verkaufsvolumen für vollständig entwickelte Projekte von mehr als EUR 450 Millionen. Darüber hinaus bestätigt der Vorstand vor dem Hintergrund eines sich stabilisierenden gesamtwirtschaftlichen Umfelds seine bereits ausgegebene Prognose für das Geschäftsjahr 2021 mit bereinigten Konzern-Umsatzerlösen in Höhe von EUR 900 Millionen bis EUR 1,0 Milliarde und einem bereinigten Konzernergebnis nach Steuern in Höhe von mindestens EUR 90 Millionen. In die neue Prognose mit eingeflossen sind die Ergebnisse für das erste Halbjahr 2020 (bereinigte Konzern-Umsatzerlöse in Höhe von EUR 179,6 Millionen / bereinigtes Konzernergebnis nach Steuern in Höhe von EUR 13,7 Millionen), die Instone im Rahmen der Halbjahresfinanzberichterstattung für H1 2020 am 27. August 2020 veröffentlichen wird. Instone verweist hinsichtlich der Definitionen der bereinigten Umsatzerlöse, dem bereinigten Konzernergebnis nach Steuern und der bereinigten Rohergebnismarge auf die entsprechenden Definitionen in ihrem Jahresbericht 2019, der auf der Instone Webseite veröffentlicht wurde. Investor Relations Zukunftsgerichtete Aussagen Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Wörter "können", "werden", "sollten", "planen", "erwarten", "voraussehen", "schätzen", "glauben", "beabsichtigen", "projizieren", oder "Ziel" oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß erheblichen Risiken sowie Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen, die Änderungen unterworfen sind. Instone gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung machen, dass eine vorausschauende Aussage erreicht wird oder sich als richtig erweisen wird. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen projizierten oder prognostizierten unterscheiden. Instone übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung und erwartet auch nicht, zukunftsgerichtete Aussagen oder andere in dieser Mitteilung enthaltene Informationen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Informationen In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 in der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") sind. In dem Vereinigten Königreich richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen, (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.), oder (iii) sonstige Personen sind, an die dieses Dokument rechtmäßig verteilt werden darf; alle anderen Personen im Vereinigten Königreich sollten keine Entscheidungen auf der Grundlage dieses Dokuments ergreifen und nicht auf Grundlage dieses Dokuments handeln oder sich darauf verlassen.
26.08.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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1123807 26.08.2020 CET/CEST
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Für Einsteiger in die Materie bieten wir sowohl in der Weiterbildungs- als auch in der Tools-Sektion verschiedene Möglichkeiten an, über die Sie theoretische Kenntnisse und praxisnahe Erfahrungen trainieren und somit Ihre Fertigkeiten verbessern können. Das Angebot reicht von der Teilnahme an Webinaren bis hin zum persönlichen Mentoring. Der Bereich wird kontinuierlich erweitert.
1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
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