EQS-News: ESPG AG
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ESPG AG: Anleihegläubiger stimmen Änderungen der Anleihebedingungen auf der ersten Gläubigerversammlung zu Dr. Ralf Nöcker, Vorstand der ESPG AG: „Wir haben bereits im Vorfeld ein positives und konstruktives Feedback von unseren Investoren erhalten und freuen uns. dass bereits auf der ersten Gläubigerversammlung die gewünschten Beschlüsse gefasst werden konnten. Mit den nun beschlossenen Änderungen der Anleihebedingungen, die sich eng an die im Rahmen des öffentlichen Umtauschangebots angebotenen Konditionen anlehnen, bieten wir attraktive Konditionen für unsere Investoren. Gleichzeitig erhalten wir mit dieser erfolgreichen Refinanzierung Planungssicherheit für die weitere Entwicklung unseres Unternehmens. Neben dem Zinssatz wurden auch die Covenants gemeinsam mit unseren Anlegern angepasst. Dies steht im Einklang mit unserer Finanzierungspolitik. Wir möchten uns ausdrücklich für das uns entgegenverbrachte Vertrauen, die Unterstützung und die Dialogbereitschaft unserer Investoren in den vergangenen Wochen bedanken.“ Markus Drews, Vorstand der ESPG AG: „Mit der nun sichergestellten Anleihefinanzierung für die nächsten drei Jahren können wir unseren operativ erfolgreichen Kurs weiter fortsetzen. Unsere Vermietungserfolge in der jüngsten Vergangenheit haben unsere Positionierung als begehrter Partner für Forschungs- und Entwicklungsunternehmen weiter gefestigt. Wir gehen davon aus, die Jahresnettomieteinnahmen bis Ende diesen Jahres auf rund 13,1 Millionen Euro p.a. steigern zu können. Damit sind wir weiter klar auf Wachstumskurs.“ Die Gläubigerversammlung beschloss insbesondere die Erhöhung des Zinssatzes der ausstehenden Inhaberschuldverschreibung ab dem 1. Oktober 2023 auf 9,5 % p.a. sowie eine Verlängerung der Laufzeit bis zum 1. Oktober 2026. Sollte die ESPG AG die Inhaberschuldverschreibung vor dem neuen Fälligkeitszeitpunkt tilgen wollen, so ist dies zum 30. September 2024 (einschließlich) zu 103 %, zwischen dem 1. Oktober 2024 (einschließlich) und dem 30. September 2025 (einschließlich) zu 101 % und ab dem 1. Oktober 2025 (einschließlich) zu 100 % der festgelegten Stückelung möglich. Darüber hinaus wurden die Definition des Kontrollwechsels geändert und die Covenants in Übereinstimmung mit dem Antrag eines der größten internationalen institutionellen Investoren, dem sich der Vorstand der Gesellschaft vollumfänglich angeschlossen hatte, verschärft. Mit der beschlossenen Verschärfung der Covenants wird im Gegenzug für die Laufzeitverlängerung der ausstehenden Inhaberschuldverschreibungen die Sicherheit für die Anleihegläubiger erhöht. Schließlich wurden die Regelungen zu Bekanntmachungen und Mitteilungen, die die Inhaberschuldverschreibungen betreffen, geändert. Zum gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger wählte die Gläubigerversammlung Klaus Nieding, Rechtsanwalt und Vizepräsident der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.).
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1697423 07.08.2023 CET/CEST
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