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ESPG-Anleihe: Anmeldefrist für Abstimmung endet am 15. März 2024 – Quorum noch nicht erreicht – Empfehlung zur Annahme des Gegenantrags
Köln, 12. März 2024: Die European Science Park Group (ESPG), ein auf Wissenschaftsparks spezialisiertes Immobilienunternehmen, hat gestern Abend einen Gegenantrag zu einem ihrer Beschlussvorschläge für die Abstimmung ohne Versammlung vom 18. bis zum 20. März 2024 erhalten und diesen befürwortet. Ein Mitglied des Vorstandes, das über seine Vermögensverwaltung Schuldverschreibungen der Anleihe 2018/2026 hält, hat sich dem Wunsch anderer Anleihegläubiger angeschlossen und ihre Änderungswünsche in einem Gegenantrag seiner Vermögensverwaltungsgesellschaft umgesetzt. ESPG empfiehlt sämtlichen Anleihegläubigern, dem Gegenantrag zuzustimmen.
12.03.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | ESPG AG |
Kleingedankstraße 11a | |
50677 Köln | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 (0)22180149800 |
Internet: | https://espg.space |
ISIN: | DE000A2NBY22 |
WKN: | A2NBY2 |
Börsen: | Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt |
EQS News ID: | 1856177 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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1856177 12.03.2024 CET/CEST
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