EQS-Ad-hoc: 123fahrschule SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE, INSBESONDERE NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, IN AUSTRALIEN, IN KANADA ODER IN JAPAN. Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Köln/Frankfurt am Main, 26. Oktober 2023. Vorstand und Aufsichtsrat der 123fahrschule SE (ISIN: DE000A2P4HL9) haben am 24. Oktober 2023 eine Kapitalerhöhung um bis zu EUR 1.509.946,00 gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre (einschließlich der Möglichkeit eines Überbezugs) aus dem genehmigten Kapital der Gesellschaft beschlossen. Im Rahmen der Kapitalerhöhung werden den Aktionären 1.509.946 neue Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 und Gewinnbezugsberechtigung ab dem 1. Januar 2023 („Neue Aktien“) im Rahmen eines öffentlichen Angebots innerhalb der Bezugsfrist voraussichtlich vom 27. Oktober 2023 (0:00 Uhr) bis zum 10. November 2023 (12:00 Uhr) zum Bezug (einschließlich der Möglichkeit eines Überbezugs) angeboten. Der Bezugspreis wurde auf EUR 1,10 festgelegt. Ein bestehender Aktionär hat sich verpflichtet, sämtliche nicht im Rahmen des Bezugsangebots (einschließlich des Überbezugs) bezogene Neue Aktien zum Bezugspreis zu erwerben („Zeichnungsverpflichtung“). Diese nichtbezogenen Neuen Aktien werden nach Zuteilung des Bezugs und eines etwaigen Überbezugs bis zum maximalen Umfang der Zeichnungsverpflichtung diesem Aktionär zugeteilt. Eine Privatplatzierung findet daher nicht statt. Für das öffentliche Angebot hat die Gesellschaft ein Wertpapier-Informationsblatt erstellt, dessen Veröffentlichung heute durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet wurde und umgehend auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht wird. Das Bezugsangebot wird voraussichtlich ebenfalls am 26. Oktober 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit vollständiger Durchführung der Barkapitalerhöhung würde das Grundkapital der 123fahrschule SE von EUR 3.321.883,00 auf insgesamt EUR 4.831.829,00 erhöht. Durch die Platzierung aus der Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht fließen der Gesellschaft Emissionserlöse (vor Kosten) in Höhe von bis zu ca. EUR 1,66 Mio. zu. Der Nettoemissionserlös soll zur Ablösung von Altverbindlichkeiten, als Working Capital und zur Finanzierung des weiteren organischen Wachstums der Emittentin dienen. Dies insbesondere im Hinblick auf die weitere Expansion in Bezug auf die Ausweitung des Online-Unterrichts in der theoretischen Führerscheinausbildung sowie das Wachstum in den bestehenden Fahrschul-Standorten der 123fahrschule. Die Kapitalerhöhung wird von der Quirin Privatbank AG, Berlin, begleitet. - Ende der Mitteilung - Kontaktinformationen 123fahrschule SE – Boris Polenske Klopstockstr. 1 50968 Köln Tel: +49 221 1773570 E-Mail: ir@123fahrschule.de
Diese Mitteilung ist kein Angebot zum Verkauf oder die Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der 123fahrschule SE. Diese Ankündigung ist kein Prospekt und Anleger sollten keine in dieser Ankündigung genannten Wertpapiere kaufen, außer auf der Grundlage des Wertpapier-Informationsblatts, das voraussichtlich am 26. Oktober 2023 (nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot in Deutschland von Aktien der 123fahrschule SE auf ihrer Website (www.unternehmens.123fahrschule.de) veröffentlicht wird. Diese Veröffentlichung ist kein Angebot und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, in Kanada, in Japan oder in anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Veröffentlichung genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika ohne vorherige Registrierung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden; es sei denn, dies geschieht im Rahmen einer Transaktion, die den Bestimmungen des Securities Act nicht unterfällt oder hiervon ausgenommen ist. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Veröffentlichung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern oder Staatsbürgern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Das Angebot und der Verkauf der in dieser Veröffentlichung genannten Wertpapiere ist nicht gemäß den Bestimmungen des Securities Act oder den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada oder Japan registriert worden; eine solche Registrierung wird auch in Zukunft nicht stattfinden. Außer in Deutschland, insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika, erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere. Ein öffentliches Angebot in Deutschland erfolgt ausschließlich durch und auf Grundlage eines deutschsprachigen Wertpapier-Informationsblatts. Ende der Insiderinformation
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1758343 26.10.2023 CET/CEST
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