DGAP-Ad-hoc: 123fahrschule SE / Schlagwort(e): Umsatzentwicklung
Berichtigung einer Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Köln/Frankfurt am Main, 06. September 2022 – Die 123fahrschule SE (ISIN: DE000A2P4HL9; Ticker-Symbol: 123F) gibt bekannt, dass die Veröffentlichungen von Insiderinformationen vom 3. August 2022 und vom 5. September 2022 eine missverständliche Darstellung in Bezug auf die Prozentangaben zur Darstellung der Steigerung der Umsatzerlöse im 1. Halbjahr enthalten. Die Steigerung der Umsatzerlöse im 1. Halbjahr 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wurde dort mit um 270% bzw. 268% angegeben. Tatsächlich beträgt der Umfang der Steigerung im Vergleich zum Vorjahr ca. 168%. Die in der Veröffentlichung vom 5. September 2022 genannten absoluten Zahlen der Umsatzerlöse sind jedoch korrekt wiedergegeben, d.h. es wurden Umsatzerlöse im 1. Halbjahr 2022 in Höhe von EUR 7,7 Mio. erzielt (Vorjahreszeitraum: EUR 2,9 Mio.), was einer Steigerung von ca. 168% entspricht.
Kontakt: 123fahrschule SE Klopstockstraße 1 50968 Köln
Ihr Ansprechpartner: Felicia Kollofrath Tel: 0221-177357-60 | ir@123fahrschule.de | www.123fahrschule.de Mehr Infos unter: www.123fahrschule.de
Über die 123fahrschule SE
Die börsennotierte 123fahrschule SE (ISIN: DE000A2P4HL9, Ticker-Symbol: 123F) ist eine im Jahr 2016 unter dem Namen 123fahrschule Holding GmbH gegründete, digital getriebene Fahrschulkette mit Fokus auf E-Learning. Die 123fahrschule SE hat sich auf die digitale Erweiterung der klassischen Führerscheinausbildung des deutschen Fahrschulmarktes spezialisiert. Die Kernkompetenz des Unternehmens liegt auf der digital unterstützten Ausbildung von Privatpersonen für die Führerscheinklasse im B-Segment. Mit bundesweit mehr als 50 Standorten ist die 123fahrschule bereits heute die größte Fahrschulkette im B-Segment und plant die weitere Expansion auf bis zu 200 Standorte in den nächsten Jahren.
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