EQS-Ad-hoc: Deutsche Payment A1M SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Deutsche Payment A1M SE, Berlin
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR)
Der Vorstand der Deutsche Payment A1M SE (ISIN: DE000A2P74C5 – WKN: A2P74C) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach § 4 Abs. 5 der Satzung die Erhöhung des Grundkapitals durch Barkapitalerhöhung unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022/I mit Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 1.666.667,00 um EUR 83.799 auf EUR 1.750.466 durch die Ausgabe von 83.799 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie ("Neue Aktien") erhöht. Die Ausgabe der Neuen Aktien erfolgt zum Rechnerischen Preis von EUR 17,90 je Neuer Aktie (geringster Ausgabebetrag zuzüglich EUR 16,90 schuldrechtliches Agio). Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2022 gewinnberechtigt. Zum Bezug der neuen Aktien wurden zwei Investoren zugelassen. Neben der derzeitigen Mehrheitsaktionärin Frau Alexandra Barbara Herbst, die 27.585 Aktien zeichnet, wurde ein weiterer Investor zur Zeichnung von 56.214 Neuen Aktien zugelassen. Dieser Investor hat im Laufe des Geschäftsjahres mehrfach Darlehen mit einem Nominalbetrag von insgesamt EUR 950.000 an die Gesellschaft ausgereicht und bringt diese neben der Zahlung seiner Bareinlage im Rahmen der Kapitalerhöhung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft ein.
Durch die Kapitalerhöhung wird die Eigenkapitalbasis der Gesellschaft zum weiteren Ausbau der operativen Tätigkeit und damit zur erfolgreichen Umsetzung der Wachstumsstrategie um rund EUR 1,5 Mio. gestärkt. Die neuen Aktien sollen in den Handel im Freiverkehr der Börse Düsseldorf einbezogen werden.
Dr. Erik Hermann Investor Relations
Ende der Ad-hoc Mitteilung
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1448497 22.09.2022 CET/CEST
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