EQS-Ad-hoc: Huber Automotive AG / Schlagwort(e): Anleihe
Der Vorstand der Huber Automotive AG (die „Gesellschaft“) hat heute beschlossen, den Gläubigern der durch die Gesellschaft begebenen EUR 25.000.000 6% Anleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A2TR430), die derzeit in Höhe von EUR 20.460.000 aussteht und am 16. April 2024 zur Rückzahlung fällig ist, vorzuschlagen, die Laufzeit zu verlängern und eine Anpassung des Zinscoupons vorzunehmen. Die Änderung der Anleihebedingungen hinsichtlich einer späteren Fälligkeit zur Rückzahlung würde der Gesellschaft nach einer mehrjährigen Wachstumsphase unter herausfordernden Rahmenbedingungen in Verbindung mit neu zugeführtem Kapital die notwendige Flexibilität und Liquidität erhalten, um den weiteren operativen Ausbau der Geschäftstätigkeit und die Vorfinanzierung neuer Aufträge einzuleiten. Die Einzelheiten zur Beschlussfassung der Gläubiger wird die Gesellschaft gesondert entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichen. Weder eine etwaige Reduzierung des zukünftigen Zinscoupons noch eine Aussetzung der Couponzahlung zum 16. April 2024 werden Gegenstand des initialen Vorschlags der Gesellschaft zur Änderung der Anleihebedingungen sein. Ansprechpartner IR/PR: Torsten Biallas
Ende der Insiderinformation
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Huber Automotive AG |
Industrie- und Businesspark 213 | |
73347 Mühlhausen im Täle | |
Deutschland | |
Telefon: | 07335/9206-0 |
E-Mail: | info@huber-group.com |
Internet: | www.huber-automotive.com |
ISIN: | DE000A2TR430 |
WKN: | A2TR43 |
Börsen: | Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 1848847 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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1848847 29.02.2024 CET/CEST
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1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
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