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EASY SOFTWARE AG: Delisting der Aktien der EASY SOFTWARE AG von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ablauf des 15. Februar 2022
Mülheim an der Ruhr, 10. Februar 2022 Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der EASY SOFTWARE AG (ISIN DE000A2YN991) heute mitgeteilt, dass dem Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der EASY SOFTWARE AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) stattgegeben wurde. Das Delisting wird demnach mit Ablauf des 15. Februar 2022 wirksam werden. Nach diesem Zeitpunkt können die Aktien der EASY SOFTWARE AG nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden. EASY SOFTWARE AG Der Vorstand
10.02.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | EASY SOFTWARE AG |
Am Hauptbahnhof 4 | |
45468 Mülheim an der Ruhr | |
Deutschland | |
Telefon: | +49(0) 208 450 16-0 |
Fax: | +49(0) 208 450 16-90 |
E-Mail: | investor@easy.de |
Internet: | www.easy.de |
ISIN: | DE000A2YN991 |
WKN: | A2YN99 |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 1279235 |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
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1279235 10.02.2022
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