EQS-News: Alzchem Group AG
/ Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Trostberg, 23. Dezember 2024
3. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 16. bis einschließlich 20. Dezember 2024 wurden insgesamt 9.277 Stückaktien der Alzchem Group AG im Rahmen des am 29. November 2024 angekündigten Aktienrückkaufprogramms erworben. Die Gesamtzahl der im Rahmen des Rückkaufs bislang erworbenen Aktien beträgt damit 25.578 Stück. Der Erwerb erfolgte durch ein von der Alzchem Group AG beauftragtes Kreditinstitut über die Börse (XETRA).
Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen (exkl. Erwerbsnebenkosten), jeweils pro Tag, betrugen:
Diese Informationen sowie die detaillierten Informationen über die einzelnen mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden täglichen Geschäfte werden gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 auch auf der Website der Gesellschaft unter https://www.alzchem.com/de/investor-relations/aktie/#c18431 veröffentlicht.
Alzchem Group AG - Vorstand -
23.12.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Alzchem Group AG |
Dr.-Albert-Frank-Str. 32 | |
83308 Trostberg | |
Deutschland | |
Telefon: | +498621862888 |
Fax: | +49862186502888 |
E-Mail: | ir@alzchem.com |
Internet: | www.alzchem.com |
ISIN: | DE000A2YNT30 |
WKN: | A2YNT3 |
Indizes: | SDAX |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Stuttgart |
EQS News ID: | 2056953 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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2056953 23.12.2024 CET/CEST
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1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
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