DGAP-Ad-hoc: VIB Vermögen AG / Schlagwort(e): Immobilien Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 VIB Vermögen AG, Neuburg/Donau: Vorläufiges Ergebnis der Immobilienbewertung des Immobilienportfolios führt zu einem nicht bilanzwirksamen deutlich höheren Marktwert und zu einem entsprechend höheren Net Asset Value pro Aktie Neuburg/Donau, 25. Mai 2022 – Die VIB Vermögen AG hat aufgrund der aktuellen Marktsituation die Bewertung ihres Immobilienportfolios zum Stichtag 1. April 2022 von einem externen international tätigen Gutachter aktualisieren lassen. Nach heutigem Stand geht der Vorstand auf Basis des vorläufigen Bewertungsergebnisses davon aus, dass sich der Marktwert des Immobilienportfolios unter Berücksichtigung der laufenden Projektentwicklungen zum 1. April 2022 voraussichtlich auf 2,3 Mrd. Euro erhöht (die zuletzt zum Stichtag 31.12.2021 durchgeführte Bewertung des Immobilienportfolios ergab noch einen Marktwert von 1,5 Mrd. Euro ohne Marktwerte der Projektentwicklungen). Der Vorstand erwartet, dass der Net Asset Value pro Aktie pro Forma auf Basis der zum 31. März 2022 berichteten Zahlen zum 1. April 2022 voraussichtlich rund 59 Euro betragen wird (Net Asset Value pro Aktie per 31.03.2022: 30,02 Euro). Das endgültige Gutachten und die daraus resultierende finale Bewertung des Immobilienportfolios werden voraussichtlich zum 30. Juni 2022 vorliegen. In die Halbjahres-Konzernbilanz der VIB Vermögen AG zum 30. Juni 2022 wird dieser Wert nicht einfließen, da die Gesellschaft im Zuge der Vereinheitlichung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im neuen Konzernverbund mit der DIC Asset AG ihre Bilanzierung zum 30. Juni 2022 auf fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten gemäß IAS 40 i.V.m IAS 16 umstellen wird. Hierdurch werden keine Marktwertanpassungen des Immobilienportfolios mehr in der Bilanz und GuV erfasst. Der durch die Anpassung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode bilanzierte Wert des Immobilienportfolios zum 31. März 2022 beträgt pro forma 1,3 Mrd. Euro und weicht damit um rd. 0,2 Mrd. Euro von dem im Rahmen der Zwischenmitteilung Q1/2022 bilanzierten Wert i.H. v. 1,5 Mrd. Euro ab. Im Halbjahresbericht 2022 wird die VIB Vermögen AG erstmals die neue Bilanzierungs- und Bewertungsmethode mit entsprechend angepassten Vorjahreszahlen anwenden. Mitteilende Person: Petra Riechert Leiterin Investor Relations petra.riechert@vib-ag.de +49 (0) 8431 9077 952 Hinweis zur Verwendung alternativer Leistungskennzahlen Diese Veröffentlichung enthält eine in IFRS, HGB oder anderen allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen nicht genau bestimmte, ergänzende Finanzkennzahl, die sogenannte alternative Leistungskennzahl (Alternative Performance Measures bzw. "APMs") ist oder sein kann. Die VIB Vermögen AG stellt den Net Asset Value (NAV) dar, da diese Kennzahlen vom Vorstand für die Überwachung, wirtschaftliche Planung und Steuerung der Geschäftsentwicklung genutzt werden und der Vorstand der Auffassung ist, dass diese Kennzahl ein umfassenderes Verständnis über das zugrunde liegende Ergebnis und den damit verbundenen Trend ermöglicht. Beim Net Asset Value (NAV) handelt es sich um eine Steuerungskennziffer zur Beurteilung der Vermögenslage des Unternehmens. Der NAV errechnet sich aus der Summe der durch externe Sachverständige ermittelten Verkehrswerte des Immobilienvermögens zuzüglich des Wertes des sonstigen Vermögens abzüglich aller Verbindlichkeiten. Ausgehend von der auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Summe der Investment Properties zuzüglich des sonstigen Anlagevermögens, zuzüglich der Anteile an assoziierten Unternehmen, zuzüglich des Wertes des sonstigen Vermögens und zuzüglich der zur Veräußerung gehaltenen Vermögensgegenstände wird die sich hieraus ergebende Summe der Vermögenswerte um die Summe der Nettofinanzverbindlichkeiten (= Finanzschulden abzüglich Bankguthaben und Kassenbestände) verringert. Weiterhin werden alle sonstigen Verbindlichkeiten, incl. der im Eigenkapital ausgewiesenen Minderheitenanteile abgezogen. Latente Steuern bleiben jedoch unberücksichtigt und werden nicht abgezogen. Teilt man das sich ergebende Nettovermögen (Substanzwert) durch die zum jeweiligen Stichtag ausgegebene Anzahl der ausstehenden Aktien, erhält man den NAV je Aktie. Wichtiger Hinweis Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Soweit in dieser Veröffentlichung in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Formulierungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der VIB Vermögen AG und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die VIB Vermögen AG und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der VIB Vermögen AG oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Die VIB Vermögen AG übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche in die Zukunft gerichtete Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
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1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
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