EQS-Ad-hoc: Alexanderwerk AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung Insiderinformation gem. Art. 17 MAR Alexanderwerk AG, Remscheid ISIN DE000A37FTW0
Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung am 6. September 2024 auf Verlangen der HWT invest AG, Bad Brückenau Die HWT invest AG, Bad Brückenau, hat gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangt, die Tagesordnung der auf den 6. September 2024 einberufenen Hauptversammlung der Alexanderwerk AG wie folgt zu ergänzen: TOP 12: Beschlussfassung gemäß § 142 Abs. 1 S. 1 AktG über eine Sonderprüfung bei der Alexanderwerk AG zur Prüfung von Fehlverhalten des ehemaligen Vorstandsmitglieds Fatih Yavuz Der Vorstand ist nach sorgfältiger Prüfung des Ergänzungsverlangens der HWT invest AG zu dem Schluss gelangt, dass die Voraussetzungen des § 122 Abs. 2 AktG erfüllt sind und er verpflichtet ist, dem Ergänzungsverlangen Folge zu leisten. Die Ergänzung der Tagesordnung wird zeitnah bekanntgemacht. Die weiteren Einzelheiten werden der Ergänzung der Tagesordnung zur Hauptversammlung zu entnehmen sein, die der Vorstand zeitnah bekannt machen wird. Alexanderwerk AG Der Vorstand
Kontakt: Andreas Ridder, Vorstand der Alexanderwerk AG, Kippdorfstrasse 6-24, 42857 Remscheid, Tel. (0) 2191 795-205, Email: IR@alexanderwerk.com Ende der Insiderinformation
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1963075 07.08.2024 CET/CEST
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Für Einsteiger in die Materie bieten wir sowohl in der Weiterbildungs- als auch in der Tools-Sektion verschiedene Möglichkeiten an, über die Sie theoretische Kenntnisse und praxisnahe Erfahrungen trainieren und somit Ihre Fertigkeiten verbessern können. Das Angebot reicht von der Teilnahme an Webinaren bis hin zum persönlichen Mentoring. Der Bereich wird kontinuierlich erweitert.
1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
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