EQS-News: Aream Solar Finance GmbH
/ Schlagwort(e): Anleiheemission
Aream Solar Finance GmbH: Emission des 8 % Aream Green Bond 2024/2029 im Volumen von bis zu 10 Mio. Euro Die Aream Solar Finance GmbH finanziert die Projektentwicklung von Freiflächen- und modernster Agri-Photovoltaik mit und ohne Speicher in Deutschland. Die Projektentwicklung erfolgt durch die Schwestergesellschaft AREAM Advisory GmbH. Die Emittentin besitzt bereits Projektrechte mit einer Zielkapazität von bis zu 70 MWp und einem derzeitigen Wert von 1,4 Mio. Euro. Der Ready-to-build-Status soll voraussichtlich im 2. Quartal 2026 erreicht werden. Der Nettoemissionserlös aus dem Aream Green Bond 2024/2029 dient dazu, die Weiterentwicklung der Projektrechte im Eigenbestand sowie zusätzliche Freiflächen- und Agri-PV-Projektentwicklungen mit und ohne Speicher in Deutschland zu finanzieren. Sowohl die Aream Solar Finance GmbH, die Emittentin des 8 % Aream Green Bond 2024/2029, als auch die AREAM Advisory GmbH sind 100-prozentige Tochtergesellschaften der AREAM Group SE, die als Kompetenzzentrum für institutionelle Investoren, Industriekunden und Energieerzeuger mit Fokus auf nachhaltige Infrastruktur im Erneuerbare-Energien-Sektor agiert. Durch die drei Bereiche Fund- und Asset-Management, Projektentwicklung und Operations-/Energy-Management deckt die AREAM Group die gesamte Wertschöpfungskette für Erneuerbare-Energien-Investments ab. Mit mehr als 2,5 Mrd. Euro Transaktionsvolumen gehört die AREAM Group zu den führenden Unternehmen in diesem Markt. Das Team verfügt über einen starken Track-Record von ca. 1.200 MW entwickelter Solar- und Windkapazität seit 2009. Die eigene fortgeschrittene Entwicklungs-Pipeline umfasst aktuell mehr als 1.000 MWp mit einem Potenzial von weiteren 2.000 MWp. Im Rahmen der Wachstumsstrategie sollen in den nächsten Jahren 2.500 MW an Solar- und Windparks realisiert oder erworben werden. Der von der Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) in Luxemburg gebilligte und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) in Deutschland sowie an die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde („FMA“) notifizierte Wertpapierprospekt ist unter www.aream.de/ir verfügbar. Der 8 % Aream Green Bond 2024/2029 wird voraussichtlich am 17. Dezember 2024 in den Handel im Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) einbezogen werden. Eckdaten des Aream Green Bond 2024/2029:
Insbesondere wurden die Wertpapiere nicht und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung („Securities Act“) registriert und dürfen nicht ohne Registrierung gemäß dem Securities Act oder Vorliegen einer anwendbaren Ausnahmeregelung von den Registrierungspflichten in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden. Der gebilligte Prospekt ist auf der Website www.aream.de/ir veröffentlicht. Die Billigung sollte nicht als eine Befürwortung der angebotenen Wertpapiere, die Gegenstand dieses Prospekts sind, erachtet werden. Es wird empfohlen, dass potenzielle Anleger den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen.
27.05.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Aream Solar Finance GmbH |
Kaistraße 2 | |
40221 Düsseldorf | |
Deutschland | |
Telefon: | 0211 3020 6042 |
E-Mail: | info@aream.de |
Internet: | www.aream.de |
ISIN: | DE000A383BE0 |
WKN: | A383BE |
EQS News ID: | 1910831 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
|
1910831 27.05.2024 CET/CEST
Die hier dargestellten Informationen wurden von unserem Content-Partner EQS-Group bereitgestellt. Urheber4 der Nachricht ist der jeweilige Emittent, das die Nachricht betreffende Unternehmen, ein Publikationsdienstleister (Presse- oder Informationsagentur), welche(r) den Distributionsservice3 der EQS nutzt, um Unternehmensnachrichten an Aktionäre, Investoren, Anleger oder Interessenten zu übermitteln. Die Originalpublikationen sowie weitere Unternehmensrelevante Informationen finden Sie auf eqs-news.com.
Die Informationsangebote die Sie abrufen können, stellen keine Anlageberatung dar. Die Vorstellung unserer Kooperationspartner, bei denen die Umsetzung von Anlageentscheidungen je nach individuellem Risikoprofil möglich wäre, liegt allein im Ermessen desjenigen, der den Service in Anspruch nimmt. Wir stellen ausschließlich Unternehmen vor, von denen wir überzeugt sind, dass Leistungsangebot und Kundenservice anspruchsvollen Anlegern gerecht werden.
Sollten Sie Hebelprodukte in Erwägung ziehen, machen Sie sich zuvor mit den typischen Eigenschaften der Finanzinstrumente vertraut. Nehmen Sie sich die Zeit, den Risikogehalt der geplanten Investition m Vorfeld einer Anlageentscheidung zu bestimmen. Bedenken Sie, dass bei Hebelprodukten auch ein Totalverlust nicht ausgeschlossen werden kann.
Für Einsteiger in die Materie bieten wir sowohl in der Weiterbildungs- als auch in der Tools-Sektion verschiedene Möglichkeiten an, über die Sie theoretische Kenntnisse und praxisnahe Erfahrungen trainieren und somit Ihre Fertigkeiten verbessern können. Das Angebot reicht von der Teilnahme an Webinaren bis hin zum persönlichen Mentoring. Der Bereich wird kontinuierlich erweitert.
1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
2 Die genannten Finanzprodukte sind mit hohen Risiken und Schließen die Möglichkeit eines Totalverlustes nicht aus.
3 Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
4 Vom Urheberrecht erfasst sind Bild-, Logo-, Markenrechte sowie über die News übermitteltes Bildmaterial. Für in die Nachrichten eingebettete Inhalte Dritter, Verlinkungen zu externen Seiten oder Dokumenten ist der Ersteller der Publikation verantwortlich.