EQS-Ad-hoc: SynBiotic SE / Schlagwort(e): Anleihe Insiderinformation gem. Artikel 17 MAR (Ad hoc-Mitteilung)
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SynBiotic SE: Begebung einer Wandelanleihe von bis zu EUR 1,2 Mio. unter Ausschluss des Bezugsrechts beschlossen.
München, 6. Dezember 2023 – Der Verwaltungsrat hat heute die Begebung einer „1 %-Wandelschuldverschreibung Dezember 2023“ mit einem Volumen in Höhe von bis zu EUR 1,2 Mio., eingeteilt in bis zu Stück 333.333 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Teil-schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 3,60 beschlossen. Die Wandelschuldverschreibung wird interessierten Investoren ausschließlich im Rahmen einer Privatplatzierung zur Zeichnung angeboten und kann in mehreren Tranchen gezeichnet werden. Die Mindestzeichnungssumme je Investor und Tranche beträgt EUR 100.000,-. Die Wandelanleihe ist mit einer Zwangswandlung zum Laufzeitende ausgestattet. Der Teilschuldverschreibungen können bzw. müssen im Falle der Zwangswandlung im Verhältnis von 1:1 in Aktien der Gesellschaft gewandelt werden.
Der Erlös der Wandelschuldverschreibung soll die Liquidität der Gesellschaft stärken.
Über SynBiotic SE:
Die SynBiotic SE ist ein Plattform-Unternehmen mit einem auf die EU fokussierten Buy & Build Investmentansatz. Im Fokus stehen die alternative Produktion von funktionell überlegenen Cannabinoiden sowie die Entwicklung von Wellness- & pharmazeutischen Produktformulierungen für den Endkunden unter eigenen Marken. Außerdem steht das Unternehmen für die synthetische Produktion von Cannabinoiden, die Entwicklung von Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel sowie von Kosmetikprodukten.
Weitere Informationen stehen unter https://www.synbiotic.com bereit.
Investorenkontakt Lars Müller presse@synbiotic.com
Wichtige Hinweise Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der SynBiotic SE in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere der SynBiotic SE wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der “Securities Act”) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Weder die SynBiotic SE noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die Registrierung eines Prospekts oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Wertpapieren in dieser Jurisdiktion voraussetzen.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.
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06.12.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | SynBiotic SE |
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Deutschland | |
E-Mail: | office@synbiotic.com |
Internet: | https://www.synbiotic.com/ |
ISIN: | DE000A3E5A59 |
WKN: | A3E5A5 |
Börsen: | Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München, Tradegate Exchange |
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1790937 06.12.2023 CET/CEST
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1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
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