EQS-Ad-hoc: SynBiotic SE / Schlagwort(e): Anleihe Insiderinformation gem. Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Ad hoc-Mitteilung) NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. SynBiotic SE: Erfolgreicher Abschluss einer Kapitalerhöhung (Vollplatzierung) sowie der Begebung einer Wandelschuldverschreibung München, 29. Februar 2024 – Der Verwaltungsrat hat heute die Begebung einer "6 %-Wandelschuldverschreibung Dezember 2024/2025" mit einem Volumen in Höhe von bis zu EUR 2.802.735,60, eingeteilt in bis zu Stück 333.659 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 8,40 beschlossen. Die Wandelteilschuldverschreibungen werden den Aktionären der Gesellschaft im Wege des mittelbaren Bezugsrechts zum Bezug angeboten. Das Bezugsverhältnis beträgt 15:1 (15 Aktien berechtigen zum Bezug von 1 Wandelteilschuldverschreibungen). Das Bezugsangebot erfolgt prospektfrei gemäß § 3 Ziffer 2 Wertpapierprospektgesetz ("WpPG"). Das erstellte Basis-Informationsblatt wird voraussichtlich am 05. März 2024 veröffentlicht werden. Nicht von den Aktionären aufgrund des Bezugsrechts innerhalb der Bezugsfrist bezogene Wandelteilschuldverschreibungen können ausgewählten Investoren, auch parallel zum Bezugsangebot, gegebenenfalls unter Einschaltung von einem oder mehreren Kreditinstituten beziehungsweise Finanzdienstleistungsinstituten, im Rahmen einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot) zu dem festgesetzten Bezugspreis angeboten werden. Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am 6. März 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Die Wandelanleihe ist mit einer Zwangswandlung zum Laufzeitende ausgestattet. Der Teilschuldverschreibungen können bzw. müssen im Falle der Zwangswandlung im Verhältnis von 1:1 in Aktien der Gesellschaft gewandelt werden. Der Erlös der Wandelschuldverschreibung soll der Finanzierung des Kaufes einer Immobilie zum Anbau von Nutzhanf dienen, um der erwarteten gesteigerten Nachfrage aufgrund der Teillegalisierung von Cannabis nachkommen zu können. Trotz des stark angestiegenen Kurses aufgrund der Cannabis-Teillegalisierung möchte die Gesellschaft den bestehenden Aktionären den Einstieg bei EUR 8,40 je Wandelteilschuldverschreibung ermöglichen.
Über die SynBiotic SE Die SynBiotic SE ist eine börsengelistete Unternehmensgruppe im Hanf- und Cannabis-Sektor und verfolgt eine auf die EU fokussierte Buy & Build Investmentstrategie. Die Unternehmensgruppe umfasst die gesamte Supply Chain vom Anbau über die Produktion bis hin zum Handel – vom Feld ins Regal. Kerngeschäfte des vertikal integrierten Unternehmens sind Forschung & Entwicklung, die Produktion sowie die Vermarktung von Hanf-, CBD und Cannabis-Produkten. Dabei ist die SynBiotic SE neben dem Nahrungsergänzungsmittel- und Kosmetikmarkt auch im medizinischen und zukünftig auch im Recreational-Cannabis-Sektor aktiv. Weitere Informationen stehen unter http://www.synbiotic.com bereit. Daniel Kruse Geschäftsführender Direktor ir@synbiotic.com Ende der Insiderinformation
29.02.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | SynBiotic SE |
Barer Str. 7 | |
80333 München | |
Deutschland | |
E-Mail: | office@synbiotic.com |
Internet: | https://www.synbiotic.com/ |
ISIN: | DE000A3E5A59 |
WKN: | A3E5A5 |
Börsen: | Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 1848775 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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1848775 29.02.2024 CET/CEST
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1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
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