DGAP-Ad-hoc: OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG / Schlagwort(e): Personalie/Hauptversammlung Hamburg, 17. August 2022 – Auf der heutigen ordentlichen Hauptversammlung der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG („Gesellschaft“, „OAB AG“) hat der Vorschlag der Verwaltung, das gerichtlich bestellte Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Professor Axel Bader in den Aufsichtsrat zu wählen, keine Mehrheit gefunden. Als Ergebnis der Wahlen setzt sich der Aufsichtsrat künftig aus Herrn Roman Teufl, Frau Rechtsanwältin Lydia Riquarts und Herrn Thomas Rogalla zusammen. Die Wahl von Herrn Rogalla geht zurück auf den Gegenantrag des Großaktionärs Alexander Hahn, der mit 945.020 Aktien (19,94 % der ausgegebenen Aktien) auf der heutigen Hauptversammlung vertreten war. Mitteilende Person: Axel Pothorn, Vorstand der OAB AG Kontakt OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft Hohe Bleichen 8 20354 Hamburg Tel: +49 40 555536202 Fax: +49 40 55553625 info@oab-ag.de; www.oab-ag.de Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: Disclaimer Diese Meldung ist eine Pflichtmitteilung nach Art. 17 MAR. Die enthaltenen Inhalte und Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten. Vorbehalt bei Zukunftsaussagen/Keine Pflicht zur Aktualisierung Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren. Sonstiges Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren. In den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Japan oder Australien oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte, darf diese Mitteilung nicht verbreitet oder veröffentlicht werden. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung betreffend den Kauf oder den Verkauf der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere dar.
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