DGAP-Ad-hoc: BASF SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf BASF beschließt Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von bis zu 3 Milliarden € - Eigene Aktien sollen im Zeitraum von Januar 2022 bis Jahresende 2023 zurückgekauft werden - Zurückgekaufte Aktien sollen eingezogen und das Grundkapital entsprechend herabgesetzt werden
Das Aktienrückkaufprogramm basiert auf der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der BASF SE vom 12. Mai 2017, wonach der Vorstand bis zum 11. Mai 2022 bis zu 10 % der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ausstehenden Aktien (10 % des Grundkapitals) erwerben kann. BASF plant, der Hauptversammlung 2022 eine erneute Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien vorzuschlagen. Der Erwerb soll über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen und unter Inanspruchnahme der "Safe-Harbor"-Ausnahme für Rückkaufprogramme nach Artikel 5 der EU-Marktmissbrauchsverordnung abgewickelt werden. BASF hält an ihrer progressiven Dividendenpolitik fest. Aktienrückkäufe sind ein weiteres Instrument, das BASF zusätzlich nutzen wird, um Wert für ihre Aktionäre zu schaffen. Durch den Rückkauf eigener Aktien wird verfügbares Kapital an die Aktionärinnen und Aktionäre zurückgezahlt, die Kapitalstruktur des Unternehmens optimiert und das Ergebnis je Aktie erhöht. Unverändert wird BASF in ihrer Mittelverwendung organisches Wachstum priorisieren, während Akquisitionen derzeit von geringerer Bedeutung für das Unternehmen sind. Aufgrund der starken Bilanz und der Fähigkeit des Unternehmens, kontinuierlich hohe freie Cashflows zu erwirtschaften, strebt BASF weiterhin ein solides A-Rating an. Derzeit verfügt BASF über ein Rating von "A/A-1/Ausblick stabil" bei Standard & Poor's und "A3/P-2/Ausblick stabil" bei Moody's. Fitch stuft BASF derzeit mit "A/F1/Ausblick stabil" ein. Zwischen 1999 und 2008 kaufte BASF Aktien für rund 9,9 Milliarden € zurück und reduzierte die Anzahl der ausstehenden Aktien um insgesamt rund 29 %. Kontakt Jens Fey
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1264727 04.01.2022 CET/CEST
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