EQS-News: Commerzbank Aktiengesellschaft
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Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) die bankspezifischen Kapitalanforderungen an den Commerzbank-Konzern für 2025 festgelegt. Die zusätzliche Eigenmittelanforderung der Säule 2 (P2R) beträgt unverändert 2,25 % des Gesamtkapitals, von der mindestens 1,27 % mit hartem Kernkapital abzudecken sind. Der SREP-Beschluss ersetzt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 den bisherigen SREP-Beschluss. Die harte Kernkapitalanforderung an die Commerzbank auf Konzernebene liegt unter Berücksichtigung der Anforderungen des aktuellen SREP-Beschlusses zum 30. September 2024 pro forma bei 10,31 % der risikogewichteten Aktiva (MDA-Schwelle). Sie setzt sich zusammen aus dem CET-1-Minimum von 4,5 %, der P2R-Anforderung von 1,27 %, dem Kapitalerhaltungspuffer von 2,5 %, dem Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Banken von unverändert 1,25 %, dem antizyklischen Kapitalpuffer von derzeit 0,66 %, dem sektoralen Systemrisikopuffer von aktuell 0,1 % sowie einer AT-1-Unterdeckung von 0,04 % zu diesem Zeitpunkt. Darüber hinaus bleibt die seit vergangenem Jahr geltende Anforderung zum Vorhalten zusätzlicher Eigenmittel für die Leverage Ratio (Pillar 2 requirement for the risk of excessive leverage – P2R-LR) unverändert bei 0,1 %. Der daraus resultierenden Anforderung an die Leverage Ratio von 3,1 % steht eine Leverage Ratio von 4,4 % per September 2024 gegenüber. „Mit einer CET-1-Quote von 14,82 % per Ende September 2024 liegen wir weit oberhalb der MDA-Schwelle. Damit haben wir einen komfortablen Spielraum, um die Kapitalrückgabe an unsere Aktionärinnen und Aktionäre weiter konsequent umzusetzen – und wie geplant in den kommenden Jahren zu erhöhen“, sagte Bettina Orlopp, CEO der Commerzbank. Die Commerzbank strebt im Rahmen ihrer strategischen Planungen bis 2027 für die harte Kernkapitalquote weiter eine Zielgröße von 13,5 % an.
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2049117 11.12.2024 CET/CEST
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