EQS-Ad-hoc: Siemens Energy AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER TEILWEISE) IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE
München, 15. März 2023 - Der Vorstand der Siemens Energy AG ("Siemens Energy") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen durch teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals durchzuführen. Das Grundkapital von Siemens Energy soll um bis zu 10 % durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender nennwertloser Stückaktien (die "Neuen Aktien") gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erhöht werden. Die Neuen Aktien werden mit voller Gewinnberechtigung für das laufende Geschäftsjahr ab dem 1. Oktober 2022 ausgestattet sein. Das Angebot und der Verkauf der Neuen Aktien erfolgen ausschließlich an institutionelle Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens. Die Privatplatzierung wird unmittelbar nach dieser Mitteilung eingeleitet. Der Vorstand von Siemens Energy wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats die endgültige Anzahl der auszugebenden Aktien, den Platzierungspreis und den endgültigen Bruttoerlös nach Abschluss des beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens festlegen und bekannt geben. Im Anschluss an die Privatplatzierung unterliegt Siemens Energy, vorbehaltlich bestimmter marktüblicher Ausnahmen, einem 90-tägigen Lock-up, d.h. einer Verpflichtung, u.a. keine weiteren Aktien oder in Aktien wandelbare Finanzinstrumente auszugeben oder eine weitere Kapitalerhöhung durchzuführen. Die Zulassung der Neuen Aktien zum Handel im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 21. März 2023 erfolgen. Der Handel mit den Neuen Aktien soll voraussichtlich am 23. März 2023 aufgenommen werden. Es ist beabsichtigt, die Neuen Aktien in die bestehenden Notierungen der bestehenden Aktien von Siemens Energy einzubeziehen. Die Lieferung der Neuen Aktien an Investoren ist für den 23. März 2023 vorgesehen. Der erwartete Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung soll zur teilweisen Refinanzierung des freiwilligen Barkaufangebots für alle ausstehenden Aktien der Siemens Gamesa Renewable Energy, S.A. verwendet werden. ******* Wichtiger Hinweis Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und das Angebot der Aktien von Siemens Energy können in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich beschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder in einer anderen Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist, dar. Wertpapiere dürfen nicht ohne Registrierung angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung vor oder es handelt sich um eine nicht registrierungspflichtige Transaktion. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in einer anderen Jurisdiktion stattfinden. In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") ist diese Bekanntmachung nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) (in der jeweils geltenden Fassung, die "Prospektverordnung") sind ("Qualifizierte Anleger"). Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an qualifizierte Anleger, die (i) über berufliche Erfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen, die unter Artikel 19(5) (Investment Professionals) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer geänderten Fassung, die "Order") oder (ii) unter Artikel 49(2)(a) bis (d) (High Net Worth Companies, Incorporated Associations usw.) der Order fallen, und an diese gerichtet sind. Soweit diese Mitteilung Prognosen, Erwartungen oder Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Vorhersagen im Hinblick auf die voraussichtliche zukünftige Entwicklung von Siemens Energy enthält ("zukunftsgerichtete Aussagen"), basieren diese auf den gegenwärtigen Ansichten und Annahmen des Managements von Siemens Energy, die nach bestem Wissen getroffen wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen spiegeln verschiedene Annahmen wider, die dem aktuellen Geschäftsplan von Siemens Energy oder öffentlichen Quellen entnommen sind, die von Siemens Energy nicht unabhängig überprüft oder bewertet wurden und die sich als richtig oder falsch erweisen können. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die Ertragslage, die Rentabilität, die Entwicklung oder die Ergebnisse von Siemens Energy oder der Erfolg der Branchen, in denen Siemens Energy tätig ist, wesentlich von der Ertragslage, der Rentabilität, der Entwicklung oder den Ergebnissen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. In Anbetracht dieser Risiken, Ungewissheiten und anderer Faktoren wird Personen, die dieses Dokument erhalten, davon abgeraten, sich auf diese zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Siemens Energy übernimmt keine Haftung oder Garantie für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird diese nicht an zukünftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen. Informationen an Vertreiber Gemäß den Anforderungen der EU-Produktüberwachung unterliegen die hierin genannten Wertpapiere einem Produktgenehmigungsprozess, in dem jeder Vertreiber festgestellt hat, dass diese Wertpapiere: (i) kompatibel mit einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien von professionellen Kunden (professional clients) und geeigneten Gegenparteien (eligible counterparties) erfüllen, jeweils im Sinne der MiFID II; und (ii) für den Vertrieb über alle von der MiFID II zugelassenen Vertriebskanäle in Betracht kommen. Jeder Vertreiber, der die hierin genannten Wertpapiere später anbietet, ist für die Durchführung einer eigenen Zielmarktbewertung in Bezug auf diese Wertpapiere und die Festlegung geeigneter Vertriebskanäle verantwortlich.
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