EQS-Ad-hoc: CAMERIT AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Prognoseänderung Berichtigung einer Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Rücknahme der Prognoseanpassung
Hamburg, 12. September 2024
Mit Ad-hoc-Meldung vom 6. September 2024 hat die CAMERIT AG über die telefonisch angekündigte Optionsausübung durch die NORDCAPITAL-Gruppe und eine daraus resultierende Anpassung der Ergebnisprognose für das Jahr 2024 um EUR 200.000 berichtet, sodass statt eines Jahresfehlbetrages von EUR 0,12 Mio. ein Gewinn von EUR 0,08 Mio. erwartet werde. Die Erklärung zur Verlängerung der Optionsausübung ist zwischenzeitlich am 10. September 2024 auch in Schriftform bei der Gesellschaft eingegangen. Eine Rechnung über die Kompensationszahlung wurde unmittelbar im Anschluss erstellt und versandt. Die Kompensationszahlung in Höhe von EUR 200.000 wird zwar bereits im laufenden Geschäftsjahr 2024 vereinnahmt und verbessert damit die Liquidität in 2024. Die Auswirkungen auf das Jahresergebnis stellen sich jedoch anders dar, als vom Vorstand in der Ad-hoc-Meldung vom 6. September dargestellt und angenommen. Eine Überprüfung und Abstimmung mit dem Abschlussprüfer hat am 11. September 2024 ergeben, dass die Kompensationszahlung erst im Jahr 2025 ergebniswirksam werden wird: Da die Leistung den Zeitraum des Jahres 2025 betrifft, wird bilanziell ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Dieser berücksichtigt die empfangene Leistung für das Stillhalten im Folgejahr. Hinsichtlich der Auswirkungen auf das Jahresergebnis für das Jahr 2024 ist die gemeldete Prognoseanpassung daher zurückzunehmen. Es ist trotz der Kompensationszahlung mit einem Jahresfehlbetrag für 2024 in Höhe von EUR 0,12 Mio. zu rechnen. Hamburg, den 12. September 2024
CAMERIT AG Stefan Trumpp - Vorstand - Wendenstraße 1 A 20097 Hamburg Ende der Insiderinformation
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