EQS-Ad-hoc: Stabilus SE / Schlagwort(e): Firmenzusammenschluss/Ankauf
Stabilus SE unterzeichnet Vereinbarung zum Erwerb von DESTACO
Koblenz, 12. Oktober 2023 – Die Stabilus SE (WKN: STAB1L, ISIN: DE000STAB1L8) hat eine Vereinbarung zum Erwerb des Industrial-Automation-Spezialisten DESTACO von dem amerikanischen Industriegüterkonzern Dover Corporation unterzeichnet. Das Transaktionsvolumen beläuft sich auf 680 Mio. US$, vorbehaltlich üblicher Anpassungen nach dem Vollzug der Transaction (Closing), und wird von Stabilus in bar bezahlt. Der Vollzug der Transaktion (Closing) wird im ersten Halbjahr des Kalenderjahres 2024 erwartet und steht noch unter Vorbehalt üblicher Vollzugsbedingungen, einschließlich behördlicher Genehmigungen und der Finalisierung bestimmter lokaler Transaktionen.
DESTACO hat ihren Hauptsitz in Auburn Hills, Michigan, USA. Sie ist in der Entwicklung und Herstellung von Komponenten und Lösungen in den Bereichen Automatisierungs-, Spanntechnik- und Remote-Handling tätig und ergänzt damit das Angebot von Stabilus im Industriebereich. DESTACO beliefert mit ihren Produkten zur Ausstattung von Fertigungsbereichen und -linien Branchen wie Konsumgüter, Verpackung, Luft- und Raumfahrt, Automobil, Biowissenschaften sowie Nukleartechnik. Im Jahr 2022 erwirtschaftete DESTACO mit rund 650 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an 13 Standorten in den USA, Europa, Indien, China und Thailand Umsätze in Höhe von 213 Mio. US$.
Auf Konzernebene der Stabilus wird durch den Zukauf nach Vollzug der Transaktion und Vollkonsolidierung von DESTACO ein signifikanter Umsatzanstieg bei einer unmittelbar positiven Auswirkung auf seine bereinigte EBIT-Marge[1] erwartet. Auf die Geschäftszahlen und die Prognose für das Geschäftsjahr 2023 hat der Erwerb keinen Einfluss.
Zur Finanzierung der Transaktion wird Stabilus beim Vollzug (Closing) ca. 150 Mio. € an eigenen Barmitteln, 250 Mio.€ aus einer aktuell ungenutzten revolvierenden Kreditfazilität sowie 250 Mio. € aus einer Brückenfinanzierung einsetzen.
________________________ [1] Die bereinigte EBIT-Marge ermittelt sich aus dem bereinigten EBIT im Verhältnis zum Umsatz. Das bereinigte EBIT entspricht dem EBIT (Betriebsergebnis), bereinigt um außergewöhnliche Sondereffekte (z. B. Restrukturierungsaufwendungen oder einmalige Beratungsaufwendungen) sowie Abschreibungen auf Fair-Value-Anpassungen aus Kaufpreisallokationen (PPA).
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