DGAP-Ad-hoc: TUI AG / Schlagwort(e): Finanzierung TUI und KfW haben sich darauf verständigt, die bestehende KfW-Tranche um 1,05 Mrd. € aufzustocken. Die Inanspruchnahme dieses zusätzlichen Betrags ist abhängig von (i) der Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung an den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) in Höhe von 150 Mio. € und (ii) einer Anpassung der im Oktober 2021 fälligen Anleihe durch die Anleihegläubiger. Beide Bedingungen und andere formale Anforderungen müssen bis zum 30. September 2020 erfüllt werden. Das Stabilisierungspaket in Höhe von insgesamt 1,2 Mrd. € stärkt die Position der TUI und würde im aktuellen volatilen Marktumfeld ausreichend Liquidität zur Verfügung stellen, um den saisonalen Swing im Winter 2020/21 und im Falle weiterer langfristiger Reisebeschränkungen und Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit COVID-19, auch für die Zeit danach abzudecken. Einschließlich des zusätzlichen Stabilisierungspakets stünden der TUI AG zum gegenwärtigen Zeitpunkt Finanzmittel und Kreditfazilitäten in Höhe von 2,4 Mrd. € zur Verfügung. Wie die erste KfW-Tranche in Höhe von 1,8 Mrd. €, die im April 2020 ausgegeben wurde, wird die zusätzliche KfW-Tranche als Aufstockung der bestehenden Revolving Credit Facility der TUI ("RCF") strukturiert. Die notwendigen Änderungen sind mit dem RCF-Bankenkonsortium nahezu umgesetzt. Über die Bedingungen für die Begebung der Wandelschuldverschreibung besteht bereits Einvernehmen. Die mögliche Wandelschuldverschreibung würde vorbehaltlich des Abschlusses einer Übernahmevereinbarung vom WSF erworben und hat eine anfängliche Laufzeit von sechs Jahren. Die Wandelschuldverschreibung würde mit 9,5% p.a. verzinst. TUI steht nach Rückzahlung der zusätzlichen 1,05 Mrd. € KfW-Tranche ein ordentliches Kündigungsrecht zu. Eine vollständige Wandlung der Schuldverschreibung entspräche einer Beteiligung an der TUI AG von bis zu 9 %. Die TUI würde von ihrer bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung unter Ausschluss des Bezugsrechts Gebrauch machen und das bestehende bedingte Kapital für die entsprechenden Aktien nutzen. Der Wandlungspreis je Aktie würde auf 60 % des durchschnittlichen Börsenkurses vor der Emission festgelegt, mindestens jedoch 2,56 €, und der WSF hätte das Recht, jederzeit die Wandlung der Schuldverschreibung in TUI Aktien zu verlangen. Zusätzlich zu den Beschränkungen im Rahmen des existierenden KfW-Kredits, wie z. B. dem faktischen Verzicht der TUI auf Dividendenzahlungen und einer Beschränkung von Aktienrückkäufen, wäre die Stabilisierungsmaßnahme durch den WSF mit weiteren Einschränkungen verbunden, u. a. hinsichtlich von Investitionen in andere Unternehmen und der Vergütung von Vorstandsmitgliedern, solange der WSF investiert bleibt. Die zusätzliche KfW-Tranche steht zudem unter dem Vorbehalt eines Verzichts auf eine mögliche zukünftige Begrenzung von TUI's Finanzverschuldung im Rahmen der im Oktober 2021 fälligen Anleihe. Durch die Lockerungen der Reisebeschränkungen in Europa profitiert TUI von einem teilweisen Neustart des Sommer 2020-Programms mit unmittelbaren positiven Auswirkungen auf das Working Capital, da die Kunden für die aktuelle und zukünftige Urlaubssaisons buchen. Urlaub hat für unsere Kunden nach wie vor eine hohe Priorität und wir arbeiten weiterhin an unterschiedlichen Nachfrageszenarien für die aktuelle und die kommenden Saisons. ANALYSTEN & INVESTOREN KONTAKT
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