DGAP-News: TUI AG
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TUI AG: Erfolgreiche Platzierung einer Wandelanleihe über 400 Millionen Euro - Investoren und Kapitalmarkt unterstützen TUI Strategie - Volumen aufgrund starker Nachfrage auf 400 Millionen Euro erhöht - Platzierung ca. 2-fach überzeichnet - Wichtiger Schritt im Rahmen der Refinanzierung NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER IN SONSTIGE RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. Hannover, 9. April 2021. Die TUI AG hat die Emission einer Wandelschuldverschreibung erfolgreich abgeschlossen. Die nicht nachrangige und unbesicherte Wandelschuldverschreibung hat eine Laufzeit bis 2028 und einen Gesamtnennbetrag von 400 Millionen Euro. TUI hat dabei von der Option Gebrauch gemacht, das Emissionsvolumen von 350 Millionen Euro auf 400 Millionen Euro zu erhöhen. Die Wandelschuldverschreibung hat eine Stückelung von 100.000 Euro und einen halbjährlich nachträglich zahlbaren Kupon von 5,00% per annum. Die Emission war ca. 2-fach überzeichnet. Mit der erfolgreich platzierten Anleihe soll insbesondere die Refinanzierung von Krediten aus den Corona-Stabilisierungspaketen eingeleitet werden. Die TUI verfügte auch ohne die Platzierung der Anleihe über ausreichend Liquidität bis in den Sommer 2021. Zum letzten veröffentlichten Stichtag (22. März) betrug die Liquidität rund 1,6 Milliarden Euro. Fritz Joussen, Vorstandsvorsitzender der TUI Group: "Die Anleihe war fast 2-fach überzeichnet. Die im Januar erfolgreich abgeschlossene Bezugsrechtekapitalerhöhung und heute die Platzierung der Wandelanleihe zeigen, dass Kapitalmarkt und Investoren Strategie und Geschäftsmodell der TUI vertrauen, unseren Weg aktiv unterstützen und ihn mitgehen. Sie erwarten eine spürbare Erholung des Tourismus und nach der Pandemie eine starke TUI - digitaler, schlanker und effizienter. Wir haben die Weichen dafür gestellt: die Transformation läuft, die Digitalisierung wurde beschleunigt, wir bauen insbesondere unsere digitalen Plattformen aus und unser Effizienzprogramm wird die Kosten ab dem Geschäftsjahr 2023 um 400 Millionen Euro pro Jahr senken. Mit der heute abgeschlossenen Emission können wir den ersten wichtigen Schritt im Rahmen der Refinanzierung unserer Kapitalstruktur planen." Sofern die Wandelschuldverschreibungen nicht vorzeitig gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und eingezogen wurden, werden diese zu ihrem Nennbetrag am 16. April 2028 zurückgezahlt. Investoren haben die Möglichkeit die Wandelanleihen in neue und/oder bestehende Namensaktien von TUI umzuwandeln. Der anfängliche Wandlungspreis wurde festgesetzt auf einen Betrag von 5,3631 Euro, entsprechend einer Wandlungsprämie von 25% über dem Referenzaktienkurs von 4,2905 Euro. Citigroup Global Markets Europe AG, BofA Securities Europe SA, Commerzbank Aktiengesellschaft und Société Générale agieren als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners. Barclays Bank Ireland PLC, Crédit Agricole Corporate and Investment Bank, Deutsche Bank Aktiengesellschaft, HSBC, ING Bank N.V., Landesbank Baden-Württemberg und UniCredit Bank AG agieren als weitere Joint Bookrunners.
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Juni 2017 sind, da die Verordnung aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist, und die darüber hinaus (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung (der "Order"), oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (vermögende Gesellschaften, Vereine ohne eigene Rechtspersönlichkeit, etc.) sind (alle diese Personen werden gemeinsam als "Relevante Personen" bezeichnet). Diese Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet. Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen aufgrund dieser Veröffentlichung nicht handeln und sich nicht auf diese verlassen. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt. 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Als Ergebnis wurde festgelegt, dass die Anleihen (i) mit einem aus solchen Anlegern, welche die Anforderungen an professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien erfüllen, (jeweils im Sinne von MiFID II) bestehenden Zielmarkt vereinbar und (ii) für einen Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien geeignet sind (die "Zielmarktbestimmung"). Jede Person, die die Anleihen später anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein "Händler"), sollte die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen. Ein Händler, der den Anforderungen von MiFID II unterliegt, ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Anleihen vorzunehmen (indem er entweder die Zielmarktbewertung des Herstellers übernimmt oder verfeinert) und geeignete Vertriebskanäle festlegt. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen jedweder vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das in dieser Veröffentlichung beschriebene Angebot von Anleihen und/oder diesen zugrunde liegenden Aktien. Es wird klargestellt, dass die Zielmarktbestimmung weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne von MiFID II, noch (b) irgendeine an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern gerichtete Empfehlung darstellt, in die Anleihen zu investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf diese vorzunehmen. Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, einem Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden "EWR") oder im Vereinigten Königreich (im Folgenden "UK") angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden. Zu diesen Zwecken bedeutet "Kleinanleger" (a) eine Person im EWR, die ein (oder mehrere) (i) Kleinanleger im Sinne des Artikel 4 Absatz 1 Nummer 11 der MIFID II ist; (ii) ein Kunde im Sinne der EU-Richtlinie 2016/97 (in der geänderten Fassung, der "Richtlinie über den Vertrieb von Versicherungen"), welcher nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikel 4 Absatz 1 Nummer 10 der MIFID II gilt, und (b) eine Person im Vereinigten Königreich, die ein (oder mehrere) (i) Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, welche gemäß der EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts von UK darstellt, gilt oder (ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 des Vereinigten Königreichs (die "FSMA") und aller Regeln oder Vorschriften, die im Rahmen der FSMA zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/97 erlassen wurden, in welchen der Kunde nicht als professioneller Anleger gemäß Artikel 2 Absatz 1 Nr. 8 der Verordnung (EU) 600/2014, welche wiederum gemäß EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts von UK ist, qualifiziert ist. Folglich wurde kein Schlüsselinformationsdokument gemäß der Verordnung (EU) 1286/2014 (die "EU PRIIPs-Verordnung") oder der EU-PRIIPs-Verordnung, die gemäß der EUWA (die "britische PRIIPS Verordnung") Teil des innerstaatlichen Rechts von UK ist, erstellt, welches erforderlich ist, um die Anleihen anzubieten oder zu verkaufen oder diese auf andere Weise Kleinanlegern im EWR oder UK zur Verfügung zu stellen. Daher kann das Anbieten oder Verkaufen der Anleihen oder die anderweitige Bereitstellung für Privatanleger im EWR oder in UK gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung und/oder der britischen-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig sein. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Mitteilung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Mitteilung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten. 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Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Meinungen, Prognosen und Annahmen des Vorstands der Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken sowie Ungewissheiten, weshalb die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Ereignisse daher wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen und Ereignissen abweichen können. Hierin enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen und Ergebnisse verstanden werden und sind nicht notwendigerweise zuverlässige Indikatoren dafür, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen besitzen nur am Tag dieser Veröffentlichung Gültigkeit. Wir werden die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen unter Berücksichtigung späterer Ereignisse und Umstände weder aktualisieren, noch spätere Ereignisse oder Umstände reflektieren oder Ungenauigkeiten, die sich nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aufgrund sonstiger Umstände ergeben, korrigieren, und übernehmen hierzu auch keine entsprechende Verpflichtung. Wir übernehmen keine Verantwortung in irgendeiner Weise dafür, dass die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder Vermutungen eintreten werden. Citigroup Global Markets Europe AG, BofA Securities Europe SA, Commerzbank Aktiengesellschaft, Société Générale, Barclays Bank Ireland PLC, Crédit Agricole Corporate and Investment Bank, Deutsche Bank Aktiengesellschaft, HSBC, ING Bank N.V., Landesbank Baden-Württemberg und UniCredit Bank AG ("Joint Bookrunners") handeln im Zusammenhang mit dem Angebot der Anleihen (das "Angebot") ausschließlich für die Gesellschaft. Sie werden in Bezug auf das Angebot keine andere Person als ihren Kunden ansehen und weder jemand anderem als der Gesellschaft gegenüber für den Schutz ihrer Kunden, noch für die Beratung in Bezug auf das Angebot, die Inhalte dieser Mitteilung oder Transaktionen, Vereinbarungen oder andere hier in Bezug genommene Aspekte, verantwortlich sein. Im Zusammenhang mit dem Angebot kann jeder der Joint Bookrunners und seiner jeweiligen Tochtergesellschaften einen Teil der Anleihen oder der dem Angebot zugrunde liegenden Anteile als Position übernehmen und in dieser Funktion diese Anleihen und zugrunde liegenden Aktien und andere Wertpapiere der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot oder anderweitig halten, kaufen, verkaufen, zum Kauf auf eigene Rechnung anbieten. Dementsprechend sind Verweise in dieser Mitteilung und anderswo auf die Ausgabe, das Anbieten, das Zeichnen, den Erwerb, die Platzierung oder den sonstigen Handel mit solchen Wertpapieren dahingehend zu verstehen, dass jegliche Ausgabe, Angebot, Zeichnung, Erwerb, Platzierung oder Handel der Joint Bookrunners und ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften die in dieser Eigenschaft auftreten, umfasst ist. Darüber hinaus können die Joint Bookrunners und ihre jeweiligen Tochtergesellschaften Finanzierungsvereinbarungen (inklusive Swaps oder Differenzgeschäfte) mit Investoren schließen, in deren Zusammenhang die Joint Bookrunners und ihre jeweiligen Tochtergesellschaften gelegentlich Anteile am Kapital der Gesellschaft oder andere Wertpapiere erwerben, halten oder veräußern können. Die Joint Bookrunners beabsichtigen nicht den Umfang einer solchen Investition oder Transaktion offenzulegen, sofern dazu keine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht. 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09.04.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
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1183169 09.04.2021
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