EQS-Ad-hoc: Uniper SE / Schlagwort(e): Sonstiges Die EU-Kommission hat heute die beihilferechtliche Genehmigung des Stabilisierungspakets für Uniper erteilt. Damit werden die Stabilisierungsmaßnahmen nun umgehend umgesetzt. Im Rahmen der Genehmigung hat die EU-Kommission eine Reihe von strukturellen Maßnahmen festgelegt, die Uniper erfüllen muss. Das Unternehmen wird die folgenden Veräußerungen tätigen, wovon die letzte bis spätestens Ende 2026 abgeschlossen sein muss:
Uniper hat sich außerdem zu einer Reihe von marktöffnenden Maßnahmen verpflichtet, wie z. B. der Verpflichtung, die Marktposition im Vertrieb nicht auszubauen, das langfristige Gas-Vertragsportfolio anzupassen, und Wettbewerbern Zugang zu Transport- und Speicherkapazitäten zu gewähren. Bis Ende 2026 darf Uniper zudem nur Akquisitionen tätigen, die für die Sicherung des Fortbestands des Unternehmens oder für die Dekarbonisierung des Geschäfts von Uniper notwendig sind. Die Akquisitionen bedürfen der Genehmigung durch die EU-Kommission. Zudem muss gemäß der EU-Genehmigung die Schiedsklage gegen die Niederlande auf der Grundlage des Energiecharta-Vertrags zurückgezogen werden. Darüber hinaus basiert die Genehmigung der EU-Kommission auf der Logik, dass Uniper zwischen 2022 und 2024 einen Eigenbeitrag von 30 Prozent pro Jahr aus seinem bereinigten Ergebnis vor Zinsen und Steuern, ohne Verluste aus Gasersatzbeschaffungskosten, leisten wird. Sollte die Eigenkapitalausstattung von Uniper Ende 2024 höher sein als vor der Krise, ist Uniper verpflichtet, den überschießenden Betrag in geeigneter Weise an den Bund zurückzuzahlen. Im Rahmen der EU-Genehmigung hat sich der Bund verpflichtet, seinen Anteil bis spätestens 2028 auf maximal 25 Prozent plus eine Aktie zu reduzieren. Die von der Hauptversammlung am 19. Dezember 2022 beschlossene Kapitalerhöhung wird nun umgehend umgesetzt. Zudem ist geplant, einen Teil des Genehmigten Kapitals noch in 2022 auszunutzen.
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1518251 20.12.2022 CET/CEST
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