DGAP-Ad-hoc: Zalando SE / Schlagwort(e): Prognoseänderung/Aktienrückkauf
ZALANDO HEBT PROGNOSE FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021 AN; ZALANDO STARTET AKTIENRÜCKKAUFPROGRAMM FÜR AKTIENOPTIONSPORGRAMME
ZUGLEICH BEKANNTMACHUNG NACH ART. 5 ABS. 1 LIT. A) DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014 UND ART. 2 ABS. 1 DER DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) NR. 2016/1052 // AKTIENRÜCKKAUFPROGRAMM
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: BERLIN, 5. Mai 2021 // Die Zalando SE hebt die Jahresprognose für das Geschäftsjahr 2021 an. Gründe sind das außergewöhnlich starke und profitable Wachstum im ersten Quartal 2021, anhaltend hohes Wachstum im zweiten Quartal und ein stabiler Ausblick für das zweite Halbjahr. Zalando erwartet für das Geschäftsjahr 2021 nunmehr ein GMV-Wachstum in Höhe von 31%-36% auf 14,0-14,6 Milliarden Euro. Für den gleichen Zeitraum erwartet Zalando ein Umsatzwachstum in Höhe von 26%-31% auf 10,1-10,5 Milliarden Euro und ein bereinigtes EBIT in Höhe von 400-475 Millionen Euro. Bisher erwartete Zalando ein GMV-Wachstum von 27%-32%, ein Umsatzwachstum von 24%-29% und ein bereinigtes EBIT zwischen 350-425 Millionen Euro für das Geschäftsjahr 2021. Der Vorstand der Zalando SE hat heute außerdem ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen. Die zurückzukaufenden Aktien dienen der Erfüllung der Verpflichtungen der Zalando SE aus Aktienoptionsprogrammen für Mitarbeiter*innen der Zalando-Gruppe und für Mitglieder*innen des Vorstands der Zalando SE. Die Gesellschaft wird eigene Aktien zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 200 Millionen Euro erwerben, jedoch nicht mehr als 20 Millionen Aktien. Der Aktienrückkauf beginnt am 7. Mai 2021 und endet spätestens am 30. Juli 2021. Die Entscheidung wurde vom Aufsichtsrat gebilligt und steht im Einklang mit der Ermächtigung der Hauptversammlung 2020 der Gesellschaft. Der Rückkauf erfolgt über die Börse nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung 2020 der Gesellschaft und nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) und gemäß der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (Delegierte Verordnung). Die Aktienrückkäufe werden durch ein unabhängiges Kreditinstitut durchgeführt, das im genannten Zeitraum seine Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von dieser treffen wird. Das Kreditinstitut ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 der Delegierten Verordnung und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten. Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 der Delegierten Verordnung entsprechenden Weise bekanntgegeben und auf der Website der Gesellschaft unter www.corporate.zalando.com/de/investor-relations zur Verfügung gestellt. Mitteilende Person: Dr. Martin Hager, Team Lead Capital Markets Law KONTAKT FÜR INVESTOR*INNEN UND ANALYST*INNEN PRESSEKONTAKT
05.05.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Zalando SE |
Valeska-Gert-Straße 5 | |
10243 Berlin | |
Deutschland | |
E-Mail: | investor.relations@zalando.de |
Internet: | https://corporate.zalando.de |
ISIN: | DE000ZAL1111 |
WKN: | ZAL111 |
Indizes: | MDAX |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 1192992 |
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1192992 05.05.2021 CET/CEST
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1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren.
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