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Vorschriften für Neufahrzeuge Bern, 2. April 2025 Der Bundesrat nimmt mit seinem heutigen Entscheid zur rückwirkenden Inkraftsetzung der CO2-Verordnung auf 1. Januar 2025 grossen wirtschaftlichen Schaden in Kauf. Damit werden die Vorschriften für Neufahrzeuge, die trotz zahlreicher Hinweise von auto-schweiz deutlich schärfer ausfallen als im Rest Europas, auch auf bereits erfolgte Vertragsabschlüsse und Fahrzeugauslieferungen angewendet. Ein entsprechendes Rechtsgutachten von Wirtschaftsrechtsprofessor Peter Hettich von der Universität St.Gallen hatte für den Fall einer rückwirkenden Inkraftsetzung massive Rechtsverletzungen festgestellt. Nur in wenigen Verordnungspunkten ist der Bundesrat auf die Forderungen von auto-schweiz und sämtlicher Wirtschafts- und Strassenverkehrsverbände im Vernehmlassungsverfahren eingegangen, etwa bei Zielwertgutschriften für das Übertreffen bestimmter Marktanteile von Steckerfahrzeugen. Die Folgen für die drittgrösste Importwirtschaft der Schweiz sind hohe Sanktionen im dreistelligen Millionenbereich, die zu einem massiven Abbau von Arbeitsplätzen führen werden. Der Schaden für die Automobilwirtschaft ist erheblich, ebenso wie die Kollateralschäden für die Gesamtwirtschaft. auto-schweiz prüft nun ein gerichtliches Vorgehen gegen die wirtschaftsfeindliche CO2-Verordnung. «Da kein Referendum zustande gekommen ist, besteht weder für die Änderung des CO2-Gesetzes noch für die Änderungen der CO2-Verordnung eine gesetzliche Grundlage», hält Prof. Dr. Peter Hettich, Professor für Öffentliches Wirtschaftsrecht mit Berücksichtigung des Bau-, Planungs- und Umweltrechts an der Universität St.Gallen (HSG), in seinem Gutachten fest. Die nun vom Bundesrat rückwirkend in Kraft gesetzten Regelungen entsprächen zudem nicht dem Willen des Parlaments. Das CO2-Gesetz hält an mehreren Stellen fest, dass sich der Bundesrat bei den Vorschriften für Neufahrzeuge und deren Detailregelungen nach den europäischen Normen richtet. Diese Vorgabe wurde bei der Erarbeitung der dazugehörigen Verordnung an mehreren Stellen ignoriert. So etwa bei Zielwertgutschriften für hohe Marktanteile von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden: Überschreitet ein Hersteller diese Zielwerteerhält er eine Gutschrift auf sein Flottenziel. Die nun verabschiedete Regelung für Personenwagen beinhaltet lediglich den Zeitraum bis und mit 2027, während die EU bis 2029 jährlich entsprechende Verkaufsanreize für elektrische Antriebe anbietet. Ebenso wurden besondere Fahrzeugkategorien im Güterverkehr vom CO2-Vollzug nicht ausgeschlossen und damit wird bewusst die schwache Marktnachfrage nach elektrischen Lieferwagen ausgeblendet. Eine massive Verteuerung des Produktangebotes von Lieferwagen wird somit Handwerker, Transportunternehmer und viele weitere Gewerbetreibende belasten, während der Ausbau des Ökosystems für die Elektromobilität nicht voranschreitet. Bedauerlich ist zusätzlich auch der Aspekt, dass nicht alle CO2-vermindernden Aktivitäten durch die jetzt verabschiedete Verordnung unterstützt werden. So werden die Potenziale von biogenen und synthetischen Treibstoffen nicht vollends ausgeschöpft. «Das Rechtsgutachten von Professor Hettich zeigt deutlich auf, dass der Bundesrat und die Verwaltung nicht einfach rückwirkend die Spielregeln ändern können», hält auto-schweiz-Präsident Peter Grünenfelder fest. «Zudem gehen die Regelungen in der CO2-Verordnung deutlich über internationale Normen hinaus, was alles noch teurer macht. Kauft die Schweizer Bevölkerung nun nicht genügend Elektrofahrzeuge, drohen allein für 2025 Strafzahlungen im dreistelligen Millionenbereich. Eine solche Politik wird für die Schweizer Automobilunternehmen existenzbedrohende Ausmasse annehmen, weil eine rentable Geschäftstätigkeit damit staatlich quasi verunmöglicht wird.» Die gesamte Schweizer Autowirtschaft mit ihren rund 100'000 Arbeitsplätzen und mehr als 4'000 Unternehmen werde in ihrer Wettbewerbsfähigkeit massiv eingeschränkt. «Es ist zu rechnen mit einem Arbeitsplatzabbau von Tausenden von Stellen, der Ausdünnung des Händlernetzes und der Aufgabe von Garagenbetrieben», so Peter Grünenfelder. «Vielen scheint nicht klar zu sein, dass am Ende nicht die Fahrzeug-Importeure oder die Automobilwirtschaft die CO2-Sanktionen zahlen sollen, sondern die steigenden Kosten auf den Verkaufspreis umgelegt werden und damit die Gesamtwirtschaft diesen Verteuerungseffekt zu spüren bekommt», erläutert Thomas Rücker, Direktor von auto-schweiz. «Die bisher vorgesehenen Ausführungsbestimmungen zeigen unter anderem auch eine Verschärfung gegenüber den Europäischen Vorgaben auf. Diese Form des Übereifers führt zu unnötigem wirtschaftlichem Schaden und entspricht nicht der Absicht des Gesetzgebers. Mit diesem Vorgehen wird das Schweizer Gewerbe deutlich geschwächt. Trotz des unbestrittenen CO2-Gesetzes wurden die Ausführungsbestimmungen so gestaltet, dass es zu zusätzlichen Marktverzerrungen kommt. Nach unserer Einschätzung ist die nun in Kraft gesetzte CO2-Verordnung eine verpasste Chance, marktfähige Regulierungslösungen für Konsumenten und die Wirtschaft zu finden. Der Druck auf das Automobilgewerbe – insbesondere Importeure und Garagisten – wird damit massiv ausgebaut, was die Wertschöpfung der Unternehmen deutlich belasten wird.» Weitere Auskünfte: Christoph Wolnik
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