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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. · EQS - Unternehmens-News
Relevanz: Deutschland · Primärmarkt: Deutschland · EQS NID: 2110544
02 April 2025 10:14AM

dK ruft Anleiheinhaber der DR Deutsche Rücklagen GmbH zur Interessensbündelung auf


Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e): Anleiheemission/Insolvenz
dK ruft Anleiheinhaber der DR Deutsche Rücklagen GmbH zur Interessensbündelung auf

02.04.2025 / 10:14 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


SdK ruft Anleiheinhaber der DR Deutsche Rücklagen GmbH zur Interessensbündelung auf

Über das Vermögen der DR Deutsche Rücklagen GmbH wurde vom Amtsgericht Frankfurt am Main am 04.03.2025 das vorläufige Insolvenzverfahren (Aktenzeichen: 810 IN 212/25 D-77-) eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller von der Kanzlei BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die Gesellschaft hat drei Anleihen mit den Wertpapiernummern A3H3H7, A3MQWH und A352EQ emittiert, in die zahlreiche Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) investiert haben. Die Zeichnung erfolgte über die von den WEGs beauftragten Hausverwaltungen. Im Februar 2025 sollten jeweils Anleihegläubigerversammlungen stattfinden, in denen eine Laufzeitverlängerung, eine Kapitalisierung der Zinsen sowie Änderungen zu den Kündigungsmöglichkeiten beschlossen werden sollten. Hintergrund seien nicht zu erwartende und übermäßig hohe Kündigungen von gezeichneten Anleihen gewesen. Zudem sei es bei bereits fälligen ausgegebenen Darlehen zu Zahlungsverzögerungen von Gläubigern der Emittentin gekommen, was zu Verzögerungen bei der Zinszahlung führte. Die Versammlungen wurden jedoch kurzfristig abgesagt und somit keine Beschlüsse gefasst. 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte nach einem Hinweis der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. mit Bescheid vom 12.03.2024 angeordnet, dass die Gesellschaft ihr Kreditgeschäft einstellen und abwickeln muss. Das Unternehmen hatte Darlehen vergeben, indem es Projektgesellschaften der Baubranche und Bauträgern als „partiarische Darlehen" bezeichnete Gelder angeboten hat. Die Gesellschaft hatte diese Kreditgeschäfte ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben.

Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen im Insolvenzverfahren gewährleisten zu können. Die SdK steht bereits mit einer Vielzahl von beteiligten WEGs bzw. deren Rechtsanwälten in Kontakt. Betroffene Anleger bzw. deren (anwaltlichen) Vertreter können sich unter info@sdk.org  melden, um sich im Vorfeld der in den kommenden Monaten stattfindenden Anleihegläubigerversammlungen bzw. der Insolvenzgläubigerversammlung abzustimmen.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 02.04.2025
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.




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