MiddleGround Capital
ISIN: -
WKN:
Über
Unternehmensprofil
Tipp: Investor-Alerts aktivieren
Lassen Sie sich bei neuen Publikationen informieren
Tipp: AI-Factsheet

Corporate News meets AI! 
Analyse der Inhalte und Zusammenfassung

EN GIF 300X250

MiddleGround Capital · EQS - Unternehmens-News
Relevanz: Niederlande · Primärmarkt: Niederlande · EQS NID: 2002579
04 Oktober 2024 04:35PM

Weitere Annahmefrist für freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von MiddleGround Capital an Aktionäre der STEMMER IMAGING AG startet


EQS-News: MiddleGround Capital / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
Weitere Annahmefrist für freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von MiddleGround Capital an Aktionäre der STEMMER IMAGING AG startet

04.10.2024 / 16:35 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


DIESE MITTEILUNG IST WEDER DIREKT NOCH INDIREKT EIN ANGEBOT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, HONGKONG, JAPAN, NEUSEELAND, RUSSLAND, SINGAPUR ODER SÜDAFRIKA ODER IN EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER EIN SOLCHES ANGEBOT GEMÄSS DEN GESETZEN UND VORSCHRIFTEN DER JEWEILIGEN JURISDIKTION NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE.

Weitere Annahmefrist für freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von MiddleGround Capital an Aktionäre der STEMMER IMAGING AG startet

  • Aktionäre können während der weiteren Annahmefrist ihre Aktien zu einem Preis von EUR 48,00 je Aktie andienen. Der Angebotspreis reflektiert eine attraktive Prämie von ca. 52 Prozent auf den Schlusskurs der STEMMER IMAGING AG-Aktie vom 19. Juli 2024.
  • Die weitere Annahmefrist beginnt am 5. Oktober 2024 und endet am 18. Oktober 2024 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

Lexington, KY, 4. Oktober 2024 – Die Annahmefrist für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (das „Übernahmeangebot“) der Ventrifossa BidCo AG (die “Bieterin”), eine von MiddleGround Capital („MiddleGround“) kontrollierte Holdinggesellschaft für sämtliche Aktien der STEMMER IMAGING AG („STEMMER“; ISIN DE000A2G9MZ9 / GSIN A2G9MZ) hat am 30. September 2024 geendet. Bis zum Ablauf der Annahmefrist wurde das Übernahmeangebot für 9,89 Prozent der STEMMER-Aktien angenommen. Darüber hinaus hat sich die Bieterin durch den Abschluss eines Aktienkaufvertrags mit dem Mehrheitsaktionär von STEMMER, der PRIMEPULSE SE, eine Beteiligung von ca. 69,36 Prozent an STEMMER gesichert. Zusammen mit den bereits gehaltenen Anteilen hat die Bieterin nun 82,66 Prozent der STEMMER-Aktien gesichert. Das Übernahmeangebot unterliegt keiner Mindestannahmeschwelle.

STEMMER-Aktionäre, die das Übernahmeangebot noch nicht angenommen haben, können ihre Aktien während der weiteren Annahmefrist für EUR 48,00 je Aktie andienen, was eine attraktive Prämie von ca. 52 Prozent auf den unbeeinflussten Schlusskurs vom 19. Juli 2024 und eine Prämie von ca. 41 Prozent auf den unbeeinflussten volumengewichteten Durchschnittspreis der letzten drei Monate bis einschließlich 21. Juli 2024 darstellt. Die weitere Annahmefrist beginnt am 5. Oktober 2024 und endet am 18. Oktober 2024 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

Vorstand und Aufsichtsrat von STEMMER begrüßen und unterstützen das Übernahmeangebot und haben in der gemeinsamen begründeten Stellungnahme vom 11. September 2024 erklärt, dass sie den STEMMER-Aktionären empfehlen, das Angebot anzunehmen. Die gemeinsame begründete Stellungnahme kann über die Website von STEMMER abgerufen werden (www.stemmer-imaging.com/company/investors). 

Nach Vollzug des Übernahmeangebots beabsichtigt die Bieterin, ein Delisting durchzuführen und STEMMER von der Börse zu nehmen.

Die Abwicklung des Angebots unterliegt noch bestimmten regulatorischen Genehmigungen. Weitere Informationen zum Übernahmeangebot sind auf der Transaktionswebsite (www.project-oculus.de) zu finden.

Über MiddleGround Capital

MiddleGround Capital ist eine Private Equity-Gesellschaft mit Sitz in Lexington, Kentucky, und verwaltet ein Vermögen von über USD 3,7 Mrd. MiddleGround Capital tätigt Mehrheitsinvestitionen in mittelständische B2B-Unternehmen in den Bereichen Industrie und Specialty Distribution. MiddleGround Capital arbeitet eng mit seinen Portfoliounternehmen und den Managementteams zusammen, um durch einen praxisorientierten operativen Ansatz den Unternehmenswert zu steigern und langfristige Wachstumsstrategien zu unterstützen. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: https://middleground.com/.

Über STEMMER IMAGING AG

STEMMER IMAGING ist das führende internationale Systemhaus für Bildverarbeitungstechnologie. Vor dem Hintergrund allumfassender Expertise liefert STEMMER IMAGING das gesamte Leistungsspektrum für Bildverarbeitung – von wertsteigernden Services über die Entwicklung von Subsystemen bis hin zu eigenen Produkten, auf der Grundlage eines umfangreichen Handelssortiments. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: https://www.stemmer-imaging.com/. 

Medienkontakte:  

Internationale Medienanfragen

Stephan Göttel

Kekst CNC

Stephan.Goettel@kekstcnc.com  

+49 162 269 4588

 

US-Medienanfragen

Doug Allen/Maya Hanowitz

Dukas Linden Public Relations

MiddleGround@dlpr.com

+1 (646) 722-6530

 

Wichtiger Hinweis

Diese Veröffentlichung ist weder direkt noch indirekt ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien von STEMMER in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland, Russland, Singapur oder Südafrika oder in anderen Jurisdiktionen, in denen ein solches Angebot gemäß den Gesetzen und Vorschriften dieser Jurisdiktion nach geltendem Recht verboten wäre.

Das Übernahmeangebot selbst sowie seine Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage im Detail dargelegt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gebilligt hat. Investoren und Inhabern von Aktien der STEMMER wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente nach deren Veröffentlichung sorgfältig zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Aktionäre, die nicht in Deutschland ansässig sind und das Übernahmeangebot annehmen möchten, müssen sich über die einschlägigen und anwendbaren Rechtsvorschriften informieren, einschließlich darüber, ohne Beschränkung, ob behördliche Genehmigungen erforderlich sind, und über mögliche steuerliche Konsequenzen. Das Übernahmeangebot erfolgt nicht, weder direkt noch indirekt, und der Verkauf von Aktien durch oder für Aktionäre wird nicht angenommen, in Jurisdiktionen, in denen die Unterbreitung des Übernahmeangebots oder seine Annahme mit den Gesetzen dieser Jurisdiktionen kollidieren würde.

Das Übernahmeangebot unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.

Das Übernahmeangebot und die in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen und Dokumente werden nicht von einer „autorisierten Person“ im Sinne von Abschnitt 21 des britischen Finanzdienstleistungs- und Marktgesetzes von 2000 (Financial Services and Markets Act 2000, "FSMA") abgegeben und wurden auch nicht von einer solchen Person genehmigt. Dementsprechend werden die in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen und Dokumente nicht an die Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt und dürfen auch nicht an diese weitergegeben werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahmeregelung vor. Die Übermittlung der in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen und Dokumente ist von der Beschränkung der Finanzwerbung gemäß Abschnitt 21 des FSMA ausgenommen, da es sich um eine Mitteilung durch oder im Namen einer juristischen Person handelt, die sich auf eine Transaktion zum Erwerb der unmittelbaren Kontrolle über die Geschäfte einer juristischen Person oder zum Erwerb von 50 % oder mehr der stimmberechtigten Anteile an einer juristischen Person im Sinne von Artikel 62 der FSMA (Financial Promotion) Order 2005 bezieht.

Das hier beschriebene Übernahmeangebot erfolgt auf der Grundlage der in Artikel 36 Absatz 1(b) des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes (Swiss Financial Services Act, "FinSA") festgelegten Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts in der Schweiz. Keine der in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen oder sonstige Informationen, die sich auf das Angebot beziehen, stellen einen Prospekt gemäß dem FinSA dar. Weder wurden noch werden solche Unterlagen oder Informationen bei einer Schweizer Aufsichtsbehörde eingereicht oder von dieser genehmigt.



04.10.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: MiddleGround Capital
Gustav Mahlerplein, Symphony Offices
1082 MA Amsterdam
Niederlande
EQS News ID: 2002579

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2002579  04.10.2024 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2002579&application_name=news&site_id=boersengefluester~~~ace3d64b-2049-452a-8d18-fbc8044c4b5f

Diese Publikation wurde von unserem Content-Partner EQS3 bereitgestellt.

EQS Newswire
via EQS - Newsfeed
EQS Group AG ©2024
(DGAP)
Kontakt:
Karlstraße 47 D-80333 München
+49 (0) 89 444 430-000

 

SMART * AD
EN GIF 970X250

P R O D U C T   S U G G E S T I O N S

Die hier dargestellten Informationen wurden von unserem Content-Partner EQS-Group bereitgestellt. Urheber4 der Nachricht ist der jeweilige Emittent, das die Nachricht betreffende Unternehmen, ein Publikationsdienstleister (Presse- oder Informationsagentur), welche(r) den Distributionsservice3 der EQS nutzt, um Unternehmensnachrichten an Aktionäre, Investoren, Anleger oder Interessenten zu übermitteln. Die Originalpublikationen sowie weitere Unternehmensrelevante Informationen finden Sie auf eqs-news.com. 


Die Informationsangebote die Sie abrufen können, stellen keine Anlageberatung dar. Die Vorstellung unserer Kooperationspartner, bei denen die Umsetzung von Anlageentscheidungen je nach individuellem Risikoprofil möglich wäre, liegt allein im Ermessen desjenigen, der den Service in Anspruch nimmt. Wir stellen ausschließlich Unternehmen vor, von denen wir überzeugt sind, dass Leistungsangebot und Kundenservice anspruchsvollen Anlegern gerecht werden.

Sollten Sie Hebelprodukte in Erwägung ziehen, machen Sie sich zuvor mit den typischen Eigenschaften der Finanzinstrumente vertraut. Nehmen Sie sich die Zeit, den Risikogehalt der geplanten Investition m Vorfeld einer Anlageentscheidung zu bestimmen. Bedenken Sie, dass bei Hebelprodukten auch ein Totalverlust nicht ausgeschlossen werden kann. 

Für Einsteiger in die Materie bieten wir sowohl in der Weiterbildungs- als auch in der Tools-Sektion verschiedene Möglichkeiten an, über die Sie theoretische Kenntnisse und praxisnahe Erfahrungen trainieren und somit Ihre Fertigkeiten verbessern können. Das Angebot reicht von der Teilnahme an Webinaren bis hin zum persönlichen Mentoring. Der Bereich wird kontinuierlich erweitert.


1 Lab Features sind in der Regel Funktionalitäten, die aus der Ideenschmiede der Anleger-Community heraus entstehen. Im frühen Stadium handelt es sich dabei um experimentelle Funktionalitäten, deren Entwicklungsprozess maßgeblich durch Nutzung und daraus abgeleiteten Feedback seitens der Community bestimmt wird. Bei der Einbindung externer Services oder Funktionalitäten kann die Funktionsweise nur soweit gewährleistet werden, wie die einzelnen Prozesselemente wie bspw. Schnittstellen miteinander interagieren. 

Die genannten Finanzprodukte sind mit hohen Risiken und Schließen die Möglichkeit eines Totalverlustes nicht aus.

3 Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

4 Vom Urheberrecht erfasst sind Bild-, Logo-, Markenrechte sowie über die News übermitteltes Bildmaterial. Für in die Nachrichten eingebettete Inhalte Dritter, Verlinkungen zu externen Seiten oder Dokumenten ist der Ersteller der Publikation verantwortlich.