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Medienmitteilung Gläubigergruppe reagiert auf falsche Aussagen der GZO Wetzikon, 8. Oktober 2024 - Am 8. Oktober 2024 hat die GZO AG ("GZO" oder "die Gesellschaft") eine Stellungnahme zu den Vorschlägen veröffentlicht, die die GZO-Gläubigergruppe unter der Leitung der Clearway Capital GmbH ("Clearway") den Anleihegläubigern der 1.87% 2024 Anleihe der GZO AG (ISIN CH0240109618) an der kommenden Versammlung am 25. Oktober 2024 unterbreitet. Die Stellungnahme enthält zahlreiche sachliche Ungenauigkeiten, die bereits in den öffentlichen Verlautbarungen, Präsentationen und auf der Website der GZO-Gläubigergruppe, insbesondere im Fragen-Bereich, welcher hier https://gzo-bondholder.ch/fragen/ abrufbar ist, richtiggestellt wurden. Dessen ungeachtet weist die Gläubigergruppe erneut auf Folgendes hin:
Die GZO-Gläubigergruppe ist der festen Überzeugung, dass die Nachlassstundung nicht das richtige Verfahren für die GZO ist und dass diese vielmehr versuchen muss, ihre umfangreichen Vermögenswerte zu verwerten, anstatt ihre Expansionsbestrebungen auf Kosten der Gläubiger weiter zu verfolgen. GZO berücksichtigt auch nicht, dass zwei Drittel der Gläubiger einem vorgeschlagenen Nachlassvertrag zustimmen müssen: das ist höchst unwahrscheinlich, weil es mehrere Möglichkeiten gibt, die vollständige Rückzahlung an alle Gläubiger sicherzustellen. Wir bitten alle Anleihegläubiger deshalb nochmals eindringlich, die Vorschläge der Gläubigergruppe an der bevorstehenden Versammlung zu unterstützen. Für Rückfragen:
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2004587 08.10.2024 CET/CEST
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