EQS-Ad-hoc: Newron Pharmaceuticals S.p.A. / Schlagwort(e): Finanzierung Newron gibt Vereinbarung mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) über die Verschiebung der Rückzahlungstermine der anstehenden Tranchen seiner Finanzierungsvereinbarung von 2018 bekannt Mailand, Italien, 15. März 2024, 07:00 am CET – Newron Pharmaceuticals S.p.A. (ISIN: IT0004147952, SIX: NWRN, XETRA: NP5) gibt heute eine Einigung mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) über eine Änderung bestimmter Bedingungen der Finanzierungsvereinbarung von 2018 bekannt. Im Rahmen der Änderung wird die Rückzahlung der Tranchen eins bis drei (von insgesamt fünf) der Finanzierungsvereinbarung mit bisherigen Fälligkeitsterminen von Juni 2024 bis April 2025 deutlich verschoben. Tranche eins ist nun für den 25. November 2025, Tranche zwei für April 2026 und Tranche drei für Juni 2026 vorgesehen. Die Fälligkeitstermine für die Tranchen vier und fünf bleiben unverändert. Für die geänderten Tranchen wird Newron ab sofort die vereinbarten Zinssätze zahlen. Zudem erhält die EIB bestimmte erfolgsabhängige Vergütungen. Die Vereinbarung enthält weitere Bedingungen und Konditionen. Einzelheiten zum Darlehensvertrag von 2018 finden sich im Jahresbericht 2022 von Newron, der auf der Website des Unternehmens veröffentlicht ist. - Ende der Insiderinformation - Newron Stefan Weber – CEO, +39 02 6103 46 26, pr@newron.com Ende der Insiderinformation Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: Über Newron Pharmaceuticals
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