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468 SPAC II SE · ISIN: LU2380748603 · EQS - Unternehmens-News (11 Veröffentlichungen)
Relevanz: Luxemburg · Primärmarkt: Luxemburg · EQS NID: 1676741
11 Juli 2023 07:30AM

Marley Spoon Group SE startet Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse nach erfolgreichem Unternehmenszusammenschluss mit 468 SPAC II SE



EQS-Media / 11.07.2023 / 07:30 CET/CEST

NICHT ZUR VERTEILUNG ODER FREIGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN ODER AN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN ODER EINE ANDERE GERICHTSBARKEIT, IN DER EINE SOLCHE VERTEILUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG UNGESETZLICH WÄRE. ES GELTEN WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG.

Pressemitteilung

Marley Spoon Group SE startet Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse nach erfolgreichem Unternehmenszusammenschluss mit 468 SPAC II SE

Luxemburg, Berlin - 11. Juli 2023 - Marley Spoon Group SE ("Marley Spoon Group"), einer der führenden globalen Anbieter von Abonnement-basierten Kochboxen, wird heute den Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Tickersymbol "MS1" starten. Marley Spoon Group und 468 SPAC II SE ("468 SPAC II"), eine luxemburgische Special Purpose Acquisition Company (SPAC), die von Alexander Kudlich, Ludwig Ensthaler und Florian Leibert (General Partner von 468 Capital Serien SPAC-Sponsoren) gesponsert wird, haben ihren zuvor angekündigten Unternehmenszusammenschluss am 6. Juli 2023 vollzogen, und das kombinierte Unternehmen agiert fortan als Marley Spoon Group.

Der Unternehmenszusammenschluss und die damit verbundene Pre-De-SPAC-Privatplatzierung haben rund 44,9 Millionen Euro an Kapital eingesammelt. Die Erlöse sollen zur Beschleunigung des Wachstums von Marley Spoon Group und zur Stärkung der Kapitalstruktur verwendet werden, um bestmöglich von den vielfältigen Wachstumschancen zu profitieren.

Fabian Siegel, Gründer und CEO von Marley Spoon: „Heute ist ein fantastischer Tag für Marley Spoon. Wir freuen uns, neben einigen der weltweit renommiertesten Unternehmen an der Frankfurter Börse zu notieren. Die Frankfurter Börse weist unserer Meinung nach eine höhere technologische Affinität und Liquidität auf und ist daher für Marley Spoon der natürliche Börsenplatz. Marley Spoon ist ein in Europa ansässiges Unternehmen, das 2014 in Berlin gegründet wurde. Während wir heute unseren erfolgreichen Börsengang in Frankfurt feiern, ist unser Fokus voll und ganz auf die Zukunft gerichtet: Wir freuen uns darauf, auf unserem Erfolg aufzubauen, um unsere Wachstumsgeschichte fortzusetzen und diesen neuen Weg zu beschreiten. Gemeinsam mit unseren Mitarbeitern, unseren Kunden und unseren Investoren werden wir die Entwicklung unseres Unternehmens und die digitale Transformation in unserer Branche vorantreiben.“

Marley Spoon wird weiterhin von seinem Gründer Fabian Siegel (CEO) und Jennifer Bernstein (CFO) geleitet, die gemeinsam den Vorstand der Marley Spoon Group bilden. Der neue Aufsichtsrat der Marley Spoon Group wird aus prominenten und erfahrenen Mitgliedern verschiedener Branchen bestehen. Unter der Leitung von Christian Gisy (Vorsitzender), Alexander Kudlich (Sponsor von 468 SPAC) und Yehuda Shmidman wird der Aufsichtsrat eng mit dem Vorstand zusammenarbeiten, um die globale Präsenz des Unternehmens stärken und so das Geschäft positiv beeinflussen sowie die weitere Expansion des Produktportfolios unterstützen.

Berenberg agierte als Finanzberate und Sullivan & Cromwell als Rechtsberater für 468 SPAC II.

Über Marley Spoon Group SE
Marley Spoon ist ein weltweit tätiges Kochboxen Unternehmen. Das Unternehmen wurde im Jahr 2014 gegründet und bietet hochwertige Zutaten und leckere Rezepte in Form von Kochboxen an, die bequem zu den Kunden nach Hause geliefert werden. Ziel ist es, Menschen zu ermutigen, selbst zu kochen, indem ihnen alle erforderlichen Zutaten in der richtigen Menge geliefert werden und ihnen detaillierte Anleitungen zur Verfügung gestellt werden. Marley Spoon möchte die Art und Weise verändern, wie Menschen kochen, indem sie den Einkaufs- und Planungsaufwand minimieren und gleichzeitig die Freude am Kochen und die Vielfalt der Gerichte fördern. Sie erkennen auch die Notwendigkeit eines nachhaltigeren Ansatzes beim Kochen zu Hause, um die Lebensmittelverschwendung durch herkömmliche Supermarkt-Lieferketten zu reduzieren. Marley Spoon betreibt derzeit verschiedene Marken in drei Regionen: Europa (Österreich, Belgien, Deutschland, Dänemark und die Niederlande), Australien und den Vereinigten Staaten Die Kochbox-Marken, Marley Spoon, Martha Stewart & Marley Spoon und Dinnerly, liefern wöchentlich zuverlässig vorportionierte frische Zutaten mit köstlichen und unkomplizierten Rezepten an ihre Kunden. Kunden haben die Freiheit zu wählen, was und wann sie essen möchten, und sparen sich damit den Aufwand des Lebensmitteleinkaufs. Mit Chefgood bietet Marley Spoon auch qualitativ hochwertige Ready-to-Heat Produkte an, die auf gesundheitsbewusste Kunden ausgerichtet sind und in kurzer Zeit zubereitet werden können.

Die Unternehmenskultur von Marley Spoon zeichnet sich durch Autonomie, Transparenz und Verantwortungsbewusstsein aus. Sie sind durch ihre Vision geleitet, von Ehrgeiz angetrieben und stets auf Innovation ausgerichtet. Sie sind stolz auf ihr internationales und vielfältiges Team und streben kontinuierlich danach, das beste Team aufzubauen.

Über 468 SPAC II SE
468 SPAC II ist eine luxemburgische Special Purpose Acquisition Company (SPAC), die von Alexander Kudlich, Ludwig Ensthaler und Florian Leibert, den General Partner der Technologie Investmentgesellschaft 468 Capital, gesponsert wird.

Kontakt:
Alexander Kudlich, Ludwig Ensthaler und Florian Leibert
468 SPAC II SE
9, rue de Bitbourg
L-1273 Luxembourg
Grand Duchy of Luxembourg
info@468spac.com 

Haftungsausschluss
Diese Veröffentlichung darf nicht in den Vereinigten Staaten, Kanada oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die “Wertpapiere”) der 468 SPAC II SE (die “Gesellschaft”) in den Vereinigten Staaten, Kanada, Japan oder einer anderen Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der “Securities Act”) angeboten oder verkauft werden. Die Wertpapiere der Gesellschaft wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act registriert. Die hierin erwähnten Wertpapiere dürfen nicht in Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung oder zugunsten von Staatsangehörigen, Einwohnern oder Bürgern Kanadas oder Japans angeboten oder verkauft werden, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen.

Im Vereinigten Königreich wird diese Veröffentlichung nur an Personen verteilt und richtet sich nur an Personen, die “qualifizierte Anleger” im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung sind, da diese Teil des beibehaltenen EU-Rechts im Vereinigten Königreich ist, wie im European Union (Withdrawal) Act 2018 (in seiner geänderten Fassung) definiert, und die (i) professionelle Anleger sind, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der geänderten Fassung (die “Verordnung”), oder (ii) Personen, die unter Artikel 49 Absatz 2 Buchstaben a bis d der Verordnung fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit usw. ) (alle diese Personen zusammen werden als “Relevante Personen” bezeichnet). Diese Publikation richtet sich nur an Relevante Personen und darf von Personen, die keine Relevanten Personen sind, nicht als Grundlage für Handlungen oder als Grundlage für Entscheidungen herangezogen werden. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit, auf die sich diese Veröffentlichung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt.

Die Wertpapiere sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden und sollten ihnen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet der Begriff “Kleinanleger” eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden Personen ist (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 11 der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente in ihrer geänderten Fassung (“MiFID II”); (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über den Versicherungsvertrieb in ihrer geänderten Fassung, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II eingestuft werden würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsprodukte (die “PRIIPs-Verordnung”) für das Angebot oder den Verkauf der Anteile oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR erforderlich ist, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anteile oder deren anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR gemäß der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Ausschließlich zum Zweck der in MiFID II, (ii) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission vom 7. April 2016 zur Ergänzung von MiFID II und (iii) lokalen Durchführungsmaßnahmen (zusammen die “MiFID II-Anforderungen”) enthaltenen Produktanforderungen und unter Ausschluss jeglicher Haftung, ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein “Hersteller” (im Sinne der MiFID II-Anforderungen) ansonsten in Bezug darauf haben könnte, wurden die öffentlichen Anteile und öffentlichen Optionsscheine einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen. Infolgedessen wurde festgestellt, dass (i) die Öffentlichen Aktien (a) mit einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen, kompatibel sind, und (b) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind und (ii) die Öffentlichen Optionsscheine (a) mit einem Endzielmarkt von Anlegern kompatibel sind, die die Kriterien von professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen, und (b) für den Vertrieb an professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren oder ein Angebot zum Erwerb von MS CDIs in Australien dar. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, dürfen in Australien, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht ohne einen Prospekt oder eine andere Form eines Offenlegungsdokuments gemäß dem Corporations Act 2001 (Cth) (“Australian Corporations Act”) angeboten oder verkauft werden. Dieses Dokument ist kein Prospekt oder sonstiges Offenlegungsdokument gemäß dem Australian Corporations Act und enthält nicht alle Informationen, die in einem Prospekt oder sonstigen Offenlegungsdokument gemäß dem Australian Corporations Act offengelegt werden müssten. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen können erheblich von denen abweichen, die in einem Prospekt oder einer anderen Form von Offenlegungsdokumenten im Zusammenhang mit einem Wertpapierangebot enthalten sind.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Projektionen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung des Unternehmens enthalten (“Zukunftsgerichtete Aussagen”). Diese Zukunftsgerichteten Aussagen sind an der Verwendung Zukunftsgerichteter Terminologie erkennbar, einschließlich der Begriffe “glaubt”, “schätzt”, “geht davon aus”, “erwartet”, “beabsichtigt”, “kann”, “wird” oder “sollte” bzw. jeweils deren Verneinung oder andere Varianten oder vergleichbare Terminologie. Diese Zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der Unternehmensleitung und bergen erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten in sich, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen zum Ausdruck gebrachten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse zu verstehen und sind nicht notwendigerweise genaue Hinweise darauf, ob solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen Zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum dieser Mitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung und beabsichtigen auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen, Zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, um neuen Ereignissen oder Umständen Rechnung zu tragen oder um Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen zutage treten könnten. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Eintreffen solcher Zukunftsgerichteter Aussagen und Annahmen.



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Emittent/Herausgeber: 468 SPAC II SE
Schlagwort(e): Finanzen

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: 468 SPAC II SE
9 Rue de Bitbourg
1273 Luxembourg
Luxemburg
ISIN: LU2380748603, LU2380748785
WKN: A3C81B
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, München, Stuttgart
EQS News ID: 1676741

 
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