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Cryptology Asset Group PLC
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Cryptology Asset Group PLC · ISIN: MT0001770107 · EQS - Unternehmens-News (26 Veröffentlichungen)
Relevanz: Malta · Primärmarkt: Malta · EQS NID: 1140841
14 Oktober 2020 10:22AM

Cryptology Asset Group PLC: Prospektbilligung der Cryptology Asset Group p.l.c.


DGAP-News: Cryptology Asset Group PLC / Schlagwort(e): Zulassungsgenehmigung/Zulassungsgenehmigung
Cryptology Asset Group PLC: Prospektbilligung der Cryptology Asset Group p.l.c.

14.10.2020 / 10:22
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER ODER IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER EINER SONSTIGEN RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. SONSTIGE BESCHRÄNKUNGEN BESTEHEN. DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG SIND ZU BEACHTEN.

Prospektbilligung der Cryptology Asset Group p.l.c. - Upgrade in den Primärmarkt der Börse Düsseldorf angestrebt

 

- Verstärkte Außenwirkung von Cryptology und verbesserter Zugang zu internationalen Investoren

- Untermauert Cryptology's Bestreben, Europas führender Investor in Krypto- und Blockchain-basierter Geschäftsmodelle zu werden

- Einbeziehung in den XETRA-Handel

 

Sliema, Malta, 13. Oktober 2020 - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin hat heute einen Wertpapierprospekt im Zusammenhang mit der Einbeziehung sämtlicher Aktien der Cryptology Asset Group p.l.c. ("Cryptology", Gesellschaft) zum Handel im Primärmarkt des Freiverkehrs an der Börse Düsseldorf gebilligt. Das Upgrade wird heute im Laufe des Tages beantragt. Derzeit werden die Aktien der Gesellschaft im allgemeinen Freiverkehr an der Börse Düsseldorf gehandelt. Der erste Handelstag im Primärmarkt an der Börse Düsseldorf wird voraussichtlich der 20. Oktober 2020 sein.

Nach dem geplanten Upgrade in den Primärmarkt strebt die Cryptology auch die Aufnahme einer Notiz der Cryptology-Aktien im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse und die Einbeziehung in den XETRA-Handel der Deutschen Börse an. Cryptology ist davon überzeugt, dass hierdurch das unternehmerische Profil geschärft und somit die Außenwirkung deutlich gestärkt werden wird. Darüber hinaus wird das Upgrade den Zugang zu internationalen Investoren erleichtern und die Aktionärsbasis weiter diversifizieren.

Das Upgrade steht im Einklang mit der Wachstumsstrategie von Cryptology und untermauert das Bestreben, Europas führender Investor in Krypto-Assets sowie auf Blockchain-Technologie basierender Geschäftsmodelle zu werden.

Jefim Gewit, CEO von Cryptology: "Die angestrebte Notierung im Primärmarkt wird unsere Wachstumsambitionen weiter stärken. Cryptology bietet Anlegern die Möglichkeit in ein kuratiertes Portfolio im Blockchain- und Kryptobereich zu investieren. Durch die geplante Einbeziehung in den XETRA-Handel der Deutschen Börse wird Cryptology außerdem auch für institutionelle Investoren attraktiver. Wir freuen uns in diesem Zusammenhang darauf, unsere Kapitalmarktaktivitäten zukünftig zu intensivieren."

Über Cryptology Asset Group p.l.c.:

Cryptology ist eine europäische Investmentgesellschaft, die in relevante Unternehmen und Geschäftsmodelle im Krypto- und Blockchain Sektor investiert. Die Gesellschaft wurde von der Apeiron Investment Group, dem Family Office von Christian Angermayer, gegründet und ist heute eine der größten Blockchain-Themen-Holdings in Europa. Cryptology hält sowohl Minderheits- als auch Mehrheitsbeteiligungen an Unternehmen deren Geschäftsmodelle über einen Bezug zu Krypto-Assets oder Blockchain Technologie verfügen. Darüber hinaus verwaltet Cryptology auch ein Portfolio Fee-generierender Vermögenswerte.

Wichtige Hinweise

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.

Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten Wertpapierprospekt der Gesellschaft (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) treffen, der unmittelbar nach seiner Billigung veröffentlicht wurde. Kopien dieses Wertpapierprospekts sind kostenfrei bei der Cryptology Asset Group p.l.c., sowie, zur Ansicht in elektronischer Form, auf der Internetseite der Gesellschaft erhältlich.

Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Falls ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden sollte, würde dieses Angebot auf Grundlage eines Wertpapierprospekts durchgeführt, den Investoren von der Gesellschaft erhalten könnten. Dieser Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, sowie die Finanzinformationen der Gesellschaft, enthalten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.

Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Order"), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR') außer Deutschland und dem Vereinigten Königreich, in denen die Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer geltenden Fassung ('Prospektverordnung') gilt (die 'Relevanten Mitgliedstaaten'), richtet sich diese Mitteilung und jedes Angebot, welches im Nachgang dazu erfolgt, nur an Personen, bei denen es sich um 'qualifizierte Anleger' im Sinne von Artikel 2 lit. e der Prospektverordnung ('Qualifizierte Anleger') handelt. Bei jeder Person in den Relevanten Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines Angebots Wertpapiere erwirbt oder der Wertpapiere angeboten werden (ein 'Investor'), wird davon ausgegangen, dass sie zugesichert und zugestimmt hat, ein Qualifizierter Anleger zu sein. Bei jedem Investor wird ferner angenommen, dass er zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter Anleger oder Personen in Deutschland, im Vereinigten Königreich oder anderen Relevanten Mitgliedstaaten (mit gleichartigen Rechtsvorschriften) erworben werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die Cryptology Asset Group p.l.c. oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

Manche der Angaben in dieser Pressemitteilung können Prognosen oder sonstige zukunftsgerichtete Aussagen zu zukünftigen Ereignissen oder zur zukünftigen Finanzlage der Gesellschaft enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen lassen sich anhand von Begriffen wie beispielsweise "erwarten", "glauben", "vorhersehen", "schätzen", "beabsichtigen", "werden", "könnten", "können" oder "können unter Umständen" bzw. der verneinenden Verwendung dieser Begriffe oder ähnlicher Ausdrücke erkennen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es sich bei diesen Aussagen lediglich um Vorhersagen handelt und dass sich die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich davon unterscheiden können. Wir beabsichtigen nicht, diese Aussagen zu aktualisieren, um Ereignissen oder Umständen, die nach dem heutigen Datum eintreten, oder dem Eintritt unvorhergesehener Ereignisse Rechnung zu tragen. Zahlreiche Faktoren, unter anderem die allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen, unser Wettbewerbsumfeld, die unserer Branche eigenen Risiken sowie viele sonstige Risiken insbesondere im Zusammenhang mit der Gesellschaft und ihrem Geschäftsbetrieb, können dazu führen, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in unseren Prognosen oder zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen unterscheiden.



14.10.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Unternehmen: Cryptology Asset Group PLC
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Malta
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Internet: cryptology-ag.com
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Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf
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