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CureVac · ISIN: NL0015436031 · EQS - Unternehmens-News (115 Veröffentlichungen)
Relevanz: Deutschland · Primärmarkt: Niederlande · EQS NID: 1637399
19 Mai 2023 01:00PM

CureVac gibt Entwicklungen im Patentrechtsstreit mit Pfizer/BioNTech bekannt


Emittent / Herausgeber: CureVac / Schlagwort(e): Patent/Rechtssache
CureVac gibt Entwicklungen im Patentrechtsstreit mit Pfizer/BioNTech bekannt

19.05.2023 / 13:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


CureVac gibt Entwicklungen im Patentrechtsstreit mit Pfizer/BioNTech bekannt

 

  • CureVacs Antrag auf Verlegung des US-Rechtsstreits in den Eastern District of Virginia bewilligt. Verlegung soll den Zeitplan für US-Rechtsstreitigkeiten erheblich beschleunigen
  • CureVac im Begriff, Gegenklage vor US-Gericht auf Basis von neun seiner Patente einzureichen, die mRNA-Innovationen abdecken, die grundlegend für das Design, die Formulierung und die Herstellung von Comirnaty® sind
  • Vorläufige Einschätzung des Deutschen Bundespatentgericht im April 2023 befürwortet Gültigkeit eines deutschen Patents, das einem der in den USA gegen Pfizer/BioNTech durchgesetzten Patente entspricht

 

TÜBINGEN, Germany – 19. Mai 2023 – CureVac N.V. (Nasdaq: CVAC) („CureVac“), ein globales biopharmazeutisches Unternehmen, das eine neue Medikamenten­klasse auf Basis von Messenger-Ribonukleinsäure (mRNA) entwickelt, gab heute bekannt, dass seinem Antrag auf Verlegung des laufenden Patentstreits mit Pfizer/BioNTech in den USA stattgegeben wurde. Pfizer/BioNTech hatte den Patentstreit beim Bundesbezirksgericht von Massachusetts ein­gereicht. Der Fall wurde nun in den Eastern District of Virginia verlegt. Es wird erwartet, dass die Verlegung den Fortschritt des Rechtsstreits erheblich beschleunigen wird, so dass ein Prozesstermin bereits im Jahr 2024 möglich ist.

Der Antrag auf Verlegung des Verfahrens ist Teil einer erweiterten Gegenklage von CureVac, in der das Unternehmen die Verletzung von neun seiner US-Patente durch die Herstellung und den Vertrieb des SARS-CoV-2-Impfstoffs Comirnaty® geltend machen wird. Damit erweitert sich der Umfang des Falles deutlich über die drei ursprünglich von Pfizer/BioNTech genannten Patente hinaus. Die neun Patente decken grundlegende und hochrelevante separate Innovationen von CureVac für das Design von mRNA-Impfstoffen sowie die Formulierung und Herstellung speziell von SARS-CoV-2-Impfstoffen ab.

Ein entsprechender Patentstreit in Deutschland läuft seit Juni 2022. Eine vorläufige Einschätzung des Deutschen Bundespatentgerichts im April 2023 stützt die Gültigkeit eines der streitgegenständlichen CureVac-Patente, EP 1 857 122 B1, das von BioNTech im September 2022 angefochten wurde. Der deutsche Rechtsstreit, der auf eine Klage von CureVac auf Verletzung von vier seiner Schutzrechte zurückgeht, wurde von dem Unternehmen nun zudem noch um ein fünftes Schutzrecht (EP 3 708 668 B1) erweitert.

„Der bisherige Fortschritt dieses Rechtsstreits, sowohl in Europa als auch in den USA, gibt uns Vertrauen sowohl in die Gültigkeit unseres Portfolios an geistigem Eigentum als auch in seine Relevanz für den mRNA-Bereich“, sagte Dr. Alexander Zehnder, CEO von CureVac. „Unsere Wissenschaftler haben in den letzten zwei Jahrzehnten grundlegende Durchbrüche in der mRNA-Impfstofftechnologie erzielt. Diese Durchbrüche haben zu der rasanten Ent­wicklung von SARS-CoV-2-mRNA-Impfstoffen wie Comirnaty® beigetragen. Dies unterstützt den Anspruch von CureVac auf eine faire Entschädigung nach US-amerikanischem und deutschem Recht und auf einen Anteil an den rund 80 Milliarden[1] US-Dollar Umsatz, die Comirnaty® bisher weltweit erwirtschaftet hat, sowie einen Anteil an zukünftigen Umsätzen.“

CureVac hatte Anfang Juni 2022 in Deutschland eine Patentverletzungsklage gegen BioNTech eingereicht. Im September 2022 reichte Pfizer/BioNTech eine Nichtigkeitsklage gegen eines der streitgegenständlichen Patente (EP 1 857 122 B1) ein. In den USA reichte Pfizer/BioNTech Ende Juli 2022 seine Klage beim Bundesbezirksgericht in Massachusetts ein und beantragte Feststellung, dass Comirnaty® drei CureVac-Patente nicht verletzt. Diese Patente sind in den neun relevanten US-Patenten der Gegenklage von CureVac enthalten: US 11,135,312;
US 11,149,278; US 11,286,492; US 11,345,920; US 10,760,070; US 11,241,493; US 11,471,525; US 11,576,966; und US 11,596,686.

 

CureVac wird in den USA durch Mark H. Izraelewicz von Marshall, Gerstein &; Borun LLP und

in Deutschland durch Oliver Jan Jüngst von Bird&Bird und Andreas Graf von Stosch

von der Graf von Stosch Patentanwaltsgesellschaft vertreten.

 

 

CureVac Medien und Investor Relations Kontakt

Dr. Sarah Fakih, Vice President Corporate Communications und Investor Relations

CureVac, Tübingen

T: +49 7071 9883-1298

M: +49 160 90 496949

sarah.fakih@curevac.com

 

 

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält Aussagen, die „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995 darstellen, einschließlich Aussagen, die Meinungen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Ziele, Annahmen oder Prognosen der CureVac N.V. und/oder ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaften CureVac SE, CureVac Manufacturing GmbH, CureVac Inc., CureVac Swiss AG, CureVac Corporate Services GmbH, CureVac RNA Printer GmbH, CureVac Belgium SA und CureVac Netherlands B.V. (nachfolgend „das Unternehmen“) hinsichtlich zukünftiger Ereignisse oder zukünftiger Ergeb­nisse ausdrücken, im Gegensatz zu Aussagen, die historische Fakten wiedergeben. Beispiele hierfür sind die Erörterung der potenziellen Wirksamkeit der Impfstoff- und Behandlungs­kandidaten des Unternehmens und der Strategien des Unternehmens, der Finanzierungspläne, der Wachstumsmöglichkeiten und des Marktwachstums. In einigen Fällen können Sie solche zukunftsgerichteten Aussagen an Begriffen wie „antizipieren“, „beabsichtigen“, „glauben“, „schätzen“, „planen“, „anstreben“, „projizieren“ oder „erwarten“, „können“, „werden“, „würden“, „könnten“, „potentiell“, „beabsichtigen“ oder „sollten“, dem Negativ dieser Begriffe oder ähnlichen Ausdrücken erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Einschätzungen und Annahmen des Managements sowie auf Informationen, die dem Unternehmen derzeit zur Verfügung stehen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind jedoch keine Garantie für die Leistung des Unternehmens, und Sie sollten sich nicht übermäßig auf solche Aussagen verlassen. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen vielen Risiken, Ungewissheiten und anderen variablen Umständen, einschließlich negativer weltweiter wirtschaftlicher Bedingungen sowie anhaltender Instabilität und Volatilität auf den weltweiten Finanzmärkten, der Fähigkeit, Finanzmittel zu erhalten, der Fähigkeit, aktuelle und zukünftige präklinische Studien und klinische Studien durchzuführen, dem Zeitplan, den Kosten und der Ungewissheit der behördlichen Zulassung, der Abhängigkeit von Dritten und Kooperations­partnern, der Fähigkeit, Produkte zu vermarkten, der Fähigkeit, Produkte herzustellen, mögliche Änderungen der aktuellen und geplanten Gesetze, Vorschriften und Regierungspolitik, Druck durch zunehmenden Wettbewerb und Konsolidierung in der Branche des Unternehmens, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Geschäft und die Betriebsergebnisse des Unternehmens, die Fähigkeit, das Wachstum zu bewältigen, die Abhängigkeit von Schlüssel­personal, die Abhängigkeit vom Schutz des geistigen Eigentums, die Fähigkeit, für die Sicherheit der Patienten zu sorgen, Schwankungen der Betriebsergebnisse aufgrund der Auswirkungen von Wechselkursen, Verzögerungen in Gerichtsverfahren, unterschiedlichen Gerichtsergebnissen, oder anderen Faktoren. Solche Risiken und Ungewissheiten können dazu führen, dass die Aussagen ungenau sind, und die Leser werden davor gewarnt, sich unhinterfragt auf solche Aussagen zu verlassen. Viele dieser Risiken liegen außerhalb der Kontrolle des Unternehmens und könnten dazu führen, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von denen unterscheiden, die das Unternehmen erwartet. Die in dieser Pressemitteilung ent­haltenen zukunftsgerichteten Aussagen sind nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments gültig. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, und lehnt es ausdrücklich ab, solche Aussagen zu aktualisieren oder die Ergebnisse von Revisionen solcher Aussagen öffentlich bekannt zu geben, um zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen widerzuspiegeln, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Für weitere Informationen verweisen wir auf die Berichte und Dokumente des Unternehmens, die bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) eingereicht wurden. Sie können diese Dokumente über EDGAR auf der Website der SEC unter www.sec.gov abrufen.

 

 

[1] Quelle: Pfizer Inc. und BioNTech SE 2020-2022 Ganzjahres-Finanzberichterstattung



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