Emittent / Herausgeber: CureVac
/ Schlagwort(e): Patent
CureVac gibt Update über Verhandlungstermine im Patentrechtsstreit gegen Pfizer/BioNTech in mehreren Regionen bekannt
TÜBINGEN, Germany/BOSTON, USA – 11. Juli 2024 – CureVac N.V. (Nasdaq: CVAC) (“CureVac”), ein globales biopharmazeutisches Unternehmen, das eine neue Medikamentenklasse auf Basis von Messenger-Ribonukleinsäure (mRNA) entwickelt, gab heute die neuesten Verhandlungstermine für den laufenden Patentrechtsstreit gegen Pfizer/BioNTech in mehreren Ländern bekannt, darunter die USA, das Vereinigte Königreich und Deutschland. Der U.S.-Prozess gegen Pfizer/BioNTech wird am 3. März 2025 vor dem Bezirksgericht des östlichen Bezirks von Virginia beginnen. Eine zuvor ausgesprochene Empfehlung des Gerichts, das Verfahren für alle 10 U.S.-Patente auszusetzen, wurde zurückgezogen. Die Empfehlung folgte ursprünglich auf einen Antrag von Acuitas Therapeutics auf Beitritt, Abtrennung und Aussetzung des Verfahrens aufgrund von Ansprüchen auf Miteigentümerschaft und Miterfinderschaft. Der Rechtsstreit wurde beigelegt, nachdem beide Unternehmen im April 2024 eine Einigung erreicht hatten, die Acuitas Lizenzen für mehrere Patente, darunter drei der vier strittigen US-Patente, einräumte. Diese drei Patente wurden aus dem U.S.-Patentstreit gegen Pfizer/BioNTech zurückgezogen. Im Gegenzug erkennt Acuitas CureVac als alleinigen Inhaber der strittigen Patente an. Der Rechtsstreit in Europa wird am 25. März 2025 mit einer Anhörung über die Gültigkeit von EP 3 708 668 B1 (Technologie zu getrennten Poly-A Sequenzen) vor der Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamts fortgesetzt. Die Verletzungsklage in Bezug auf dieses Patent wurde zuvor bis zur Feststellung der Gültigkeit durch das Europäische Patentamt ausgesetzt. Im deutschen Patentrechtsstreit gegen Pfizer/BioNTech führte die Einigung mit Acuitas Therapeutics zur Rücknahme von zwei Gebrauchsmustern, die äquivalente Ansprüche zu den drei in den USA zurückgezogenen Patenten abdecken. Wie bereits angekündigt, ist für den 10. September 2024 eine Anhörung vor dem Landgericht Düsseldorf angesetzt, die das europäische Patent EP 4 023 755 B1 (Technologie zu getrennten Poly-A Sequenzen) und das Gebrauchsmuster DE 20 2021 004 130 U1 (Design eines COVID-19 Impfstoffes) betrifft. Zudem begann am 10. Juli 2024 im Vereinigten Königreich eine Verhandlung, bezüglich einer Nichtverletzungserklärung und einem Widerrufsantrag von Pfizer/BioNTech gegen die beiden Patente EP 3 708 668 B1 und EP 4 023 755 B1 (Technologie zu getrennten Poly-A Sequenzen) von CureVac. CureVac erhob eine Gegenklage wegen Patentverletzung. Ein Urteil wird noch im Laufe des Jahres 2024 erwartet. Die Verhandlung bezüglich des Weiteren betroffenen Patents EP 1 857 122B1 (Technologie zur G/C Anreicherung) wird zu einem späteren Zeitpunkt festgesetzt.
Für weitere Informationen verweisen wir auf die Berichte und Dokumente des Unternehmens, die bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) eingereicht wurden. Sie können diese Dokumente über EDGAR auf der Website der SEC unter www.sec.gov abrufen.
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | CureVac |
Friedrich-Miescher-Str. 15 | |
72076 Tübingen | |
Deutschland | |
EQS News ID: | 1944401 |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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